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Richter erklären Allianz-Vertragsklauseln für nichtig

Gegenwind für die Allianz: Der Konzern beharrt auf einer <br>Revision nach der Niederlage vor dem OLG Stuttgart wegen <br>intransparenter AGBs. Foto: Allianz
Gegenwind für die Allianz: Der Konzern beharrt auf einer
Revision nach der Niederlage vor dem OLG Stuttgart wegen
intransparenter AGBs. Foto: Allianz
Konkret ging es bei der Gerichtsentscheidung um Bedingungen zum Rückkaufswert, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, die die Allianz von 1. Juli 2001 bis Ende 2007 verwendet hat.

Laut Urteil sind diese Klauseln intransparent und daher unwirksam. Demnach müssen beitragsfrei gestellte Policen neu berechnet werden und die beitragsfreie Versicherungssumme sich ebenfalls erhöhen. Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg: „Wir schätzen die Nachzahlungsansprüche der Verbraucher gegen den Konzern auf rund zwei Milliarden Euro.“

Die Hamburger Verbraucherschützer hatten vor dem Oberlandesgericht im Namen von 80 Kunden geklagt, die ihre Lebensversicherung vorzeitig gekündigt hatten und dafür zu geringe Rückkaufswerte erhalten hatten.

Revision verwehrt – Allianz kämpft trotzdem weiter

Das Oberlandesgericht (Aktenzeichen: 2 U 138/10) ließ mit Urteil vom 18. August keine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zu. Diese Entscheidung will die Allianz jedoch mit einer Beschwerde anfechten. Bevor darüber nicht endgültig befunden sei, will der Versicherungskonzern keine Nachzahlungen leisten.

Die Allianz beharrt auf dem Standpunkt, dass ihre Vertragsklauseln durchaus den Anforderungen des BGH an die Transparenz genügen. Schließlich habe man die Allgemeinen Versicherungsbedingungen bereits nach früheren Urteilen des BGH entsprechend überarbeitet.

Die Verbraucherzentrale Hamburg rief alle betroffenen Kunden der Allianz auf, ihre Ansprüche geltend zu machen und stellte dazu einen Musterbrief auf ihre Website.

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