Riester-Rente Fallbeispiel 2: Familie H., viele Kinder, wenig Gehalt, hohe Förderquote
Oliver H. hatte 2008 ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen von 30.000 Euro, das steuerlich zusammenveranlagte Ehepaar kann sich 1.200 Euro pro Jahr vom Staat fördern lassen (4 Prozent). Die Familie muss zwei Riester-Verträge abschließen. Bettina H. ist über ihren Mann indirekt förderberechtigt. In ihren Riester-Vertrag fließen 154 Euro Grundzulage pro Jahr sowie die drei Kinderzulagen von jeweils 185 Euro. Einen Eigenbeitrag muss sie nicht leisten.
In den Riester-Vertrag des Mannes fließen 154 Euro Grundzulage und 337 Euro Eigenbeitrag. Die Kinderzulagen können mit Zustimmung der Mutter auch in den Vertrag des Mannes fließen, an der Förderhöhe ändert das nichts.
Insgesamt zahlt Familie H. also 337 Euro pro Jahr (28 Euro im Monat) selbst ein und erhält 863 Euro vom Staat dazu, das sind 72 Prozent des Gesamtbeitrags von 1.200 Euro.
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Riester-Rente: Förderung Familie H.Gesamteinzahlung (in zwei Verträge): 1.200 Euro
2xGrundzulage: 308 Euro
3xKinderzulage: 555 Euro
Eigenbeitrag: 337 Euro
Förderquote: 72%
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