Riester-Rente Fallbeispiel 5: Martin, ledig, verdient durchschnittlich
Vom Staat bekommt er dafür 154 Euro Grundzulage. Außerdem kann er im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung mit einer zusätzlichen Steuererstattung von etwa 364 Euro rechnen. Sein Riester-Eigenanteil liegt also bei 922 Euro oder 64 Prozent.
Bei der Berechnung der Steuererstattung wurde davon ausgegangen, dass die 36.000 Euro dem zu versteuernden Einkommen 2009 entsprechen. Wie hoch die Rückzahlung für den Riester-Vertrag tatsächlich ist, hängt unter anderem von weiteren abzugsfähigen Ausgaben oder nicht rentenversicherungspflichtigen Einkünften ab.
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Riester-Rente: Förderung Martin
Gesamteinzahlung: 1.440 Euro
Grundzulage: 154 Euro
Steuererstattung*: 364 Euro
Eigenbeitrag: 922 Euro
Förderquote: 36%
*)Die Steuererstattung wurde mithilfe des Abgabenrechners des Bundesfinanzministeriums errechnet. Unterstellt ist, dass das rentenversicherungspflichtige Einkommen dem zu versteuernden Einkommen entspricht und im betreffenden Jahr genauso hoch ist wie im Vorjahr (Basis der Riester-Förderung). Die Berechnung ist daher nur eine Annäherung, die tatsächliche Höhe hängt letztlich u.a. von den individuellen weiteren Abzügen ab.
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Riester-Rente: Förderung Martin
Gesamteinzahlung: 1.440 Euro
Grundzulage: 154 Euro
Steuererstattung*: 364 Euro
Eigenbeitrag: 922 Euro
Förderquote: 36%
*)Die Steuererstattung wurde mithilfe des Abgabenrechners des Bundesfinanzministeriums errechnet. Unterstellt ist, dass das rentenversicherungspflichtige Einkommen dem zu versteuernden Einkommen entspricht und im betreffenden Jahr genauso hoch ist wie im Vorjahr (Basis der Riester-Förderung). Die Berechnung ist daher nur eine Annäherung, die tatsächliche Höhe hängt letztlich u.a. von den individuellen weiteren Abzügen ab.
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