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Aktualisiert am 13.10.2009 - 09:53 UhrLesedauer: 2 Minuten

Riester-Rente Fallbeispiel 7: Johannes, Berufsstarter, kinderlos

Sein Lehrgehalt im vergangenen Jahr lag bei 11.200 Euro, 4 Prozent davon (448 Euro) kann er sich für seinen Riester-Vertrag fördern lassen.  Tatsächlich muss Johannes nur einen kleinen Teil der 448 Euro selber zahlen, nämlich 94 Euro (oder 7,83 pro Monat). Den Rest bekommt er als Grundzulage (154 Euro) und einmalige Sonderzulage (200 Euro) vom Staat.

Diese Förderquote von 79 Prozent wird er allerdings im nächsten Jahr schon nicht mehr haben. Zum einen fällt die Sonderzulage weg, zum anderen steigt sein Gehalt.  2009 wird er voraussichtlich ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen von 12.100 Euro haben. Seine 4-prozentige Riester-Fördersumme steigt 2010 damit auf 484 Euro, davon zahlt der Staat 154 Euro, also 32 Prozent, und  Johannes muss statt 7,83 Euro im Monat 27,50 Euro selbst einzahlen.

Im Anschluss an die Ausbildung will Johannes BWL studieren, dann muss sein Riester-Vertrag erstmal ruhen, denn als Student ist er nicht förderberechtigt.  Es sei denn, er sucht sich einen sozialversicherungspflichtigen Job neben dem Studium, dann kann er weiter riestern.

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Riester-Rente: Förderung 2009
Gesamteinzahlung: 448 Euro
Grundzulage: 154 Euro
Sonderzulage: 200 Euro
Eigenanteil: 94 Euro
Förderquote: 79%

Riester-Rente: Förderung 2010
Gesamteinzahlung: 484 Euro
Grundzulage: 154 Euro
Eigenanteil: 330 Euro
Förderquote: 32%

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