Riester-Rente: Gefahr für die Wirtschaft
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Ergebnis der Sparwut: Innerhalb der knapp sechs Jahre wurde die Wirtschaftsleistung real um 1 Prozent, das Beschäftigungsniveau um gut ein halbes Prozent gedämpft. Das ergaben zumindest Berechnungen des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung.
Ziel der Rentenreformen der Jahre 2000 bis 2007 war es, die Beitragssätze zur Rentenversicherung auch bei einer wachsenden Zahl von Rentnern nicht über 22 Prozent steigen zu lassen. Dazu setzte der Gesetzgeber das Rentenalter auf 67 Jahre hoch, senkte das Rentenniveau um 3 Prozentpunkte ab und änderte die Formel zur Rentenberechnung. Zusätzlich dazu führte die Regierung die staatlich geförderte Riester-Rente ein. Mit ihr sollen Angestellte & Co. das niedrigere Rentenniveau wieder ausgleichen können.
Kapitalgedeckte Altersvorsorge ist nicht besser
Die IMK-Wissenschaftler Camille Logeay, Volker Meinhardt, Katja Rietzler und Rudolf Zwiener haben diese Reformen jetzt auf Herz und Nieren geprüft. Ihr Ergebnis: Weder für die künftigen Rentner noch für die sozialen Sicherungssysteme rechne sich der Systemwechsel vom Umlageverfahren auf die stärker kapitalgedeckte Altersvorsorge.
Zwar werde das Ziel, den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bis 2030 unter 23 Prozent zu halten, mit den Reformen erreicht. Zum Vergleich: Ohne die Änderungen würde er auf 25 Prozent hochschnellen, so die Wissenschaftler – derzeit liegt der Beitrag bei 19,9 Prozent. Die Kosten blieben aber im Wesentlichen an den Beschäftigten hängen, so die Wissenschaftler in ihrem Report.
15 Prozent gegen 12,5 Prozent
Ausgehend von einem Beitrag von 22 Prozent müssen Arbeitnehmer 15 Prozent ihres Bruttoeinkommens für ihre Altersvorsorge aufwenden. Der Wert setzt sich zusammen aus 11 Prozent Beitrag zur gesetzlichen Rente – die anderen 11 Prozent zahlt der Arbeitgeber – und 4 Prozent Beitrag zur Riester-Rente (um die vollen Zulagen zu bekommen).
Ohne die Rentenreformen läge der Beitragssatz bei 25 Prozent, wenn man den Berechnungen des Sachverständigenrats für die Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung glaubt. Die Hälfte von 25 Prozent, also 12,5 Prozent wäre für die Beschäftigten günstiger, so das Argument der IMK-Wissenschaftler.
Ziel der Rentenreformen der Jahre 2000 bis 2007 war es, die Beitragssätze zur Rentenversicherung auch bei einer wachsenden Zahl von Rentnern nicht über 22 Prozent steigen zu lassen. Dazu setzte der Gesetzgeber das Rentenalter auf 67 Jahre hoch, senkte das Rentenniveau um 3 Prozentpunkte ab und änderte die Formel zur Rentenberechnung. Zusätzlich dazu führte die Regierung die staatlich geförderte Riester-Rente ein. Mit ihr sollen Angestellte & Co. das niedrigere Rentenniveau wieder ausgleichen können.
Kapitalgedeckte Altersvorsorge ist nicht besser
Die IMK-Wissenschaftler Camille Logeay, Volker Meinhardt, Katja Rietzler und Rudolf Zwiener haben diese Reformen jetzt auf Herz und Nieren geprüft. Ihr Ergebnis: Weder für die künftigen Rentner noch für die sozialen Sicherungssysteme rechne sich der Systemwechsel vom Umlageverfahren auf die stärker kapitalgedeckte Altersvorsorge.
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15 Prozent gegen 12,5 Prozent
Ausgehend von einem Beitrag von 22 Prozent müssen Arbeitnehmer 15 Prozent ihres Bruttoeinkommens für ihre Altersvorsorge aufwenden. Der Wert setzt sich zusammen aus 11 Prozent Beitrag zur gesetzlichen Rente – die anderen 11 Prozent zahlt der Arbeitgeber – und 4 Prozent Beitrag zur Riester-Rente (um die vollen Zulagen zu bekommen).
Ohne die Rentenreformen läge der Beitragssatz bei 25 Prozent, wenn man den Berechnungen des Sachverständigenrats für die Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung glaubt. Die Hälfte von 25 Prozent, also 12,5 Prozent wäre für die Beschäftigten günstiger, so das Argument der IMK-Wissenschaftler.
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