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Riester-Rente: Verbraucherzentrale schlägt Verbesserungen vor

Gerd Billen, Chef des VZBV, sieht noch Nachbesserungsbedarf<br>bei Riester-Rente und Altersvorsorge-Beratung.<br>Foto: Dominik Butzmann
Gerd Billen, Chef des VZBV, sieht noch Nachbesserungsbedarf
bei Riester-Rente und Altersvorsorge-Beratung.
Foto: Dominik Butzmann
Hintergrund ist die Rückbuchung von Riester-Zulagen im April 2011. 1,5 Millionen Sparer sind hiervon betroffen, um 500 Millionen Euro geht es dabei (DAS INVESTMENT.com berichtete).

Die Bundesregierung plant eine Vereinfachung des Zulagenverfahrens, um das Vertrauen in das Produkt wiederherzustellen. So sollen Sparer, die aus Versehen zu wenig Eigenbeitrag geleistet haben, den fehlenden Betrag nun nachzahlen dürfen. Ab 2012 soll zudem jeder Riesteraner mindestens 60 Euro in seinen Vertrag einzahlen müssen.

Den Verbraucherzentralen geht das aber nicht weit genug. Sie hat weitere Forderungen erarbeitet.
  1. Nachzahlung für alle: An der Möglichkeit, den fehlenden Beitrag zurückzuzahlen, bemängelt der VZBV, dass nachentrichtete Beiträge nicht als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden könnten, aber gleichwohl nachgelagert besteuert würden. Gravierender sei jedoch, dass sich die Nachzahlungsmöglichkeit allein auf den Fall des Verlustes der Förderberechtigung bei mittelbar Förderberechtigten beziehe. Dies greife zu kurz. Vielmehr sollte das System grundsätzlich durch eine Möglichkeit zur Nachentrichtung von Beiträgen bei Vertragsstörungen ergänzt werden, sofern die Förderberechtigung besteht.
  1. Kosten deckeln: Die Verbraucherzentralen bestätigen, dass die Konkurrenz im Riester-Geschäft groß ist. Dieser Wettbewerb sei aber zu einem großen Teil darauf gerichtet, über attraktive Provisionen absatzstarke Vertriebsnetze zu gewinnen. Die Qualität der Produkte und ihr Preis-Leistungs-Verhältnis spielten demgegenüber oft nur eine nachrangige Rolle. Gerade die Kosten würden im Wettbewerb oft verschwiegen oder nicht klar genug dargestellt. Der VZBV fordert daher, dass kostenschlanke Produkte angeboten werden. Eine Maßnahme wäre es, die zulässigen Kosten in ihrer Höhe nachhaltig zu deckeln, so der Verband.
  1. Kostenloses Riester-Konto: Als Alternative dazu sehen die Verbraucherzentralen auch die Möglichkeit, eine „non profit“-Riester-Variante anzubieten. Hierzu zählt sie etwa ein Riester-Konto bei der Finanzagentur des Bundes. Der Staat stehe in der Pflicht, nicht nur dafür zu sorgen, dass zusätzlich vorgesorgt wird, sondern auch, dass diese Zusatzvorsorge mit passenden und effizienten Produkten erfolge.
  1. Bessere Vergleichbarkeit: Erforderlich ist es laut Bundesverband, eine gesetzlich verbindliche, vorgegebene, einheitliche Strukturierung der vorvertraglichen und laufenden Produkt- und Kosteninformationen vorzuschreiben. Damit auch die Finanzberatung besser wird, fordern die Verbraucherschützer eine weitergehende Regulierung der Finanzberatung, die sicherstellt, dass sich die Finanzberatung und -empfehlung allein am Bedarf der Verbraucher orientiert. Es müsse klare Vorgaben und Standards für einen bedarfsgerechten Beratungsprozess geben. Die Finanzaufsicht müsse die Einhaltung dieser Standards und die Qualität und Richtigkeit der Finanzvermittlung strikt überprüfen. Produkt- und mengenvorschreibende Vertriebsvorgaben seien zu verbieten.
  1. Förderung der Honorarberatung: Eine Alternative zur provisionsbasierten Finanzberatung stelle die Finanzberatung auf Honorarbasis dar. Allerdings verhindere ein bis heute fehlender Rechtsrahmen ein weiteres Durchsetzen der Honorarberatung am Markt. So fehlten ein entsprechender Namensschutz, eine gesetzliche Trennung der Provisions- und Honorarberatung und ein umfassendes Angebot von tatsächlich provisionsfreien Finanzprodukten. Insbesondere aber verhindere die mangelnde Preistransparenz bezüglich des Produktes und bezüglich der Beratungsleistung hier eine Entscheidung zugunsten der Honorarberatung. Erforderlich sei ein gesetzlicher Rahmen, der sicherstelle, dass honorarbasierte Finanzberatung in einen realistischen Wettbewerb zur Provisionsberatung treten könne.
  1. Bessere Informationen zu Versorgungsansprüchen: Einen weiteren Reformbedarf sieht der VZBV in der unzureichenden Information über die erreichten und voraussichtlichen Versorgungsansprüche. Es mangele an einer Verknüpfbarkeit der Informationen aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Altersvorsorge. Es würde einen wesentlichen Schritt in Richtung Transparenz bedeuten, wenn die Versicherten künftig nicht mehr durch unterschiedliche Institutionen erführen, welche Leistungen sie im jeweiligen System erhielten. „Wünschenswert wäre eine zentrale Information, zumindest jedoch eine zentral abgestimmte und verknüpfbare Information über erworbene und voraussichtliche Leistungen aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Altersvorsorge“, so der Verband in seinem Positionspapier.
Das Positionspapier in voller Länge gibt es hier.

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