Riester-Zulagen: Sparer müssen eine halbe Milliarde Euro zurückzahlen
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Wie der „Bayerische Rundfunk“ (BR) berichtet, geht es bei den Rückforderungen um Fälle, bei denen die Voraussetzungen für die staatliche Förderung nicht oder nicht mehr erfüllt waren. Nach BR-Angaben forderte der Bund bislang eine Summe von rund einer halben Milliarde Euro zurück.
Wie mehrere Medien unter Berufung auf eine Sprecherin des Finanzministeriums berichten, wird die Zulagen-Berechtigung der Riester-Sparer derzeit systematisch überprüft. Dies sei aufgrund der vollständigen Vernetzung der Zulagenstelle mit den Meldebehörden, der Rentenversicherung, den Familienkassen und dem Finanzamt möglich. In Fällen, in denen ein Riester-Sparer unberechtigterweise staatliche Zulagen bezog, greift die Zulagenstelle laut BR ohne Vorwarnung auf das jeweilige Riester-Konto zu.
So berichtete BR von einer Hausfrau und Mutter, der Anfang 2011 rückwirkend ab 2006 Zulagen entzogen wurden, weil sie in ihren Riester-Vertrag keinen zusätzlichen Eigenbeitrag eingezahlt hatte. Das hätte sie jedoch nur bis zur Geburt ihres dritten Kindes tun dürfen. Ab 2006 hätte sie für drei Jahre noch 60 Euro pro Jahr in den Vertrag selbst einzahlen müssen. Die Zulagenstelle erlaubte der Mutter laut BR auch nicht, den Eigenbetrag nachträglich zu entrichten und so die Förderung zu behalten.
Verbraucherschützer und auch die Rentenversicherung kritisieren die Rückförderungen, die vor allem Versicherte, die nicht betrügen wollten, sondern aus Unkenntnis und Fahrlässigkeit handelten, treffen würden.
Wie mehrere Medien unter Berufung auf eine Sprecherin des Finanzministeriums berichten, wird die Zulagen-Berechtigung der Riester-Sparer derzeit systematisch überprüft. Dies sei aufgrund der vollständigen Vernetzung der Zulagenstelle mit den Meldebehörden, der Rentenversicherung, den Familienkassen und dem Finanzamt möglich. In Fällen, in denen ein Riester-Sparer unberechtigterweise staatliche Zulagen bezog, greift die Zulagenstelle laut BR ohne Vorwarnung auf das jeweilige Riester-Konto zu.
So berichtete BR von einer Hausfrau und Mutter, der Anfang 2011 rückwirkend ab 2006 Zulagen entzogen wurden, weil sie in ihren Riester-Vertrag keinen zusätzlichen Eigenbeitrag eingezahlt hatte. Das hätte sie jedoch nur bis zur Geburt ihres dritten Kindes tun dürfen. Ab 2006 hätte sie für drei Jahre noch 60 Euro pro Jahr in den Vertrag selbst einzahlen müssen. Die Zulagenstelle erlaubte der Mutter laut BR auch nicht, den Eigenbetrag nachträglich zu entrichten und so die Förderung zu behalten.
Verbraucherschützer und auch die Rentenversicherung kritisieren die Rückförderungen, die vor allem Versicherte, die nicht betrügen wollten, sondern aus Unkenntnis und Fahrlässigkeit handelten, treffen würden.
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