Betriebliche Altersversorgung Strengt Euch mehr an: Bafin ermahnt Pensionskassen und Pensionsfonds
Pensionskassen und Pensionsfonds müssen als Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) mindestens alle drei Jahre eine eigene Risikobeurteilung – kurz ERB – vornehmen. Das Ganze gilt seit der Umsetzung der sogenannten EbAV-II-Richtlinie im Versicherungsaufsichtsgesetz im Jahr 2019. Die Unternehmen müssen beispielsweise Nachhaltigkeitsrisiken sowie Risiken für ihre Versorgungsberechtigten beurteilen und unter anderem darlegen, wie sie sich dagegen rüsten.
Schwierige und oft unvollständige Umsetzung der neuen Richtlinie
Nun berichtet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in der Juli-Ausgabe ihrer Publikation „Bafin Journal“, dass es bei der eigenen Risikobeurteilung der Pensionskassen und -fonds zwar zuletzt Fortschritte gab, weiterhin aber noch erheblicher Verbesserungsbedarf besteht – insbesondere bei Nachhaltigkeitsrisiken. Dafür wertete die Bafin erstmals 2021 entsprechende ERB-Berichte von 82 Pensionskassen und Pensionsfonds aus. Das Ergebnis sei damals schon „ernüchternd“ gewesen, schreibt die Bafin. Und das dürfte noch diplomatisch ausgedrückt sein: Die Aufseher mussten etwa 90 Prozent der Unternehmen dazu auffordern, ihre Berichte durch Korrekturen oder Ergänzungen nachzubessern.
Zahlreiche der Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung hatten laut Bafin ein damaliges Rundschreiben unterschiedlich interpretiert oder missverstanden. Im Juni 2022 legte die Aufsicht dann mit Konkretisierungen zu den häufigsten Problemen nach. Unter anderem mangelte es an Vollständigkeit, wenn Probleme mit der Datenqualität auftraten. Bei der Angabe von erfüllten Anforderungen fehlten Begründungen in Form zu nennender Methoden und Ergebniszusammenfassungen.
Auch Auswertungen von Berichten aus dem Jahr 2022 nicht vollständig
Nun hat die Bafin auch die Berichte der EbAV ausgewertet, die erstmals im Jahr 2022 vorgelegt werden mussten. Somit liege ein vollständiger Überblick über die Branche vor. Zwar mussten etwa 80 Prozent der Pensionskassen und Pensionsfonds nachbessern, aber die Mängel seien weniger schwerwiegend gewesen als im Vorjahr. Interpretation der Behörde: „Die EbAV, die erst im vergangenen Jahr ihre ersten Berichte vorlegen mussten, scheinen also die zusätzliche Zeit genutzt und auch die Hinweise der BaFin berücksichtigt zu haben.“ Allerdings bestehe in der Umsetzung auch weiterhin noch Handlungsbedarf. Grundsätzlich ist die ERB laut Bafin jedoch ein nützliches und handhabbares Aufsichtsinstrument.
Zwei Schwächen in den Berichten identifiziert
Konkret sieht die Finanzaufsicht bei zwei Themen Verbesserungsbedarf. Dieser betrifft zum einen die Beurteilung des gesamten Finanzierungsbedarfs. Hierbei müssen die Pensionskassen und Pensionsfonds auch prüfen, ob die Anforderungen an die Bedeckung der technischen Passiva auch künftig und auch unter Berücksichtigung von Risiken erfüllt werden. Vereinfacht ausgedrückt geht es um die Frage, welche Teile der Rückstellungen und des Eigenkapitals bereits für zukünftige Versicherungsleistungen gebunden sind. Dabei sollen die EbAV nicht nur auf die Bedeckung zu Buchwerten, sondern auch zu Zeitwerten eingehen.
Hallo, Herr Kaiser!
Ein weiterer Punkt betrifft die Angaben zum Schutz durch Trägerunternehmen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Bei dessen Beurteilung reiche es nicht aus, auf Größen wie ein Rating des Trägerunternehmens, seinen Umsatz oder die Anzahl seiner Kunden zurückzugreifen, schreibt die Bafin. Der Grund: „Diese Angaben sagen für sich betrachtet nicht aus, ob ein Trägerunternehmen einer EbAV die benötigten Mittel bei Bedarf tatsächlich zur Verfügung stellen könnte. Stattdessen sollten die Berichtspflichtigen hier auch auf das Eigenkapital oder den Gewinn ihrer Trägerunternehmen eingehen – zumindest dann, wenn diese Daten öffentlich zugänglich sind.“
Werden Nachhaltigkeitsrisiken zu wenig beachtet?
Was die Beurteilung von Nachhaltigkeitsrisiken in der aktuellen Auswertung angeht, hätten die Mängel in den ERB-Berichten sogar zugenommen. Die Bafin sieht dies nach eigener Aussage sehr kritisch, weil insbesondere der Klimawandel große Risiken birgt. Deshalb sollten alle Pensionskassen und Pensionsfonds dem Thema Nachhaltigkeit mehr Aufmerksamkeit widmen und es künftig in ihren Berichten umfassend beleuchten.