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Riskante Zinswetten: BGH verurteilt Deutsche Bank zu Schadenersatz

Sind Zinswetten Glücksspiel? Der BGH entschied zugunsten eines <br>von der Deutschen Bank beratenen Unternehmens. Quelle: Fotolia
Sind Zinswetten Glücksspiel? Der BGH entschied zugunsten eines
von der Deutschen Bank beratenen Unternehmens. Quelle: Fotolia
Das Oberlandesgerichtes Stuttgart hatte im Oktober 2010 in einem vergleichbaren Fall noch zugunsten der Bank geurteilt. Nun entschied der BGH anders. Die Deutsche Bank muss dem Hygieneartikel-Hersteller Ille wegen mangelhafter Beratung bei einer riskanten Zinswette 540.000 Euro Schadenersatz zahlen (Aktenzeichen XI ZR 33710). Dem Unternehmen war ein Spread Ladder Swap zum Abschluss empfohlen worden.

Bei diesen Tauschgeschäften geht es darum, dass sich Bank und Kunde für eine bestimmte Laufzeit gegenseitig Zinsen auf einen fiktiven Geldbetrag zahlen – die Bank einen festen Zins, der Kunde einen variablen Zins, der auf einer komplizierten Rechenformel beruht. Die Zinsdifferenz wird durch Ausgleichszahlungen abgerechnet. Es gewinnt die Seite, die der anderen während der Vertragslaufzeit einen geringeren Ausgleich gezahlt hat. Entwickelt sich dabei der Zins zulasten des Kunden, trägt er ein nahezu unbegrenztes Verlustrisiko.

Als der Mittelständler vorzeitig aus dem Verlustgeschäft ausstieg, verlangte die Deutsche Bank dafür eine Ausgleichszahlung von 567.000 Euro. Darüber kam es zum Prozess. Der Hygieneartikelhersteller warf der Bank fehlerhafte Beratung und Täuschung vor. Demnach hatte das Bankhaus nicht darauf hingewiesen, dass sich der Spread Ladder Swap bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit 80.000 Euro im Minus befand.

Neben dem Imageverlust muss nun insbesondere die in diesem Segment besonders stark engagierte Deutsche Bank mit weiteren Niederlagen vor Gericht rechnen. Laut „Handelsblatt“ sind derzeit acht Verfahren wegen Zinswetten beim BGH anhängig, 17 weitere befinden sich in Vorinstanzen.

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