Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren

Riskante Zinswetten: BGH verurteilt Deutsche Bank zu Schadenersatz

in FinanzberatungLesedauer: 2 Minuten
Sind Zinswetten Glücksspiel? Der BGH entschied zugunsten eines <br>von der Deutschen Bank beratenen Unternehmens. Quelle: Fotolia
Sind Zinswetten Glücksspiel? Der BGH entschied zugunsten eines
von der Deutschen Bank beratenen Unternehmens. Quelle: Fotolia
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Externe Inhalte anpassen

An dieser Stelle finden Sie externen Inhalt, der unseren Artikel ergänzt. Sie können sich die externen Inhalte mit einem Klick anzeigen lassen. Die eingebundene externe Seite setzt, wenn Sie den Inhalt einblenden, selbstständig Cookies, worauf wir keinen Einfluss haben.

Externen Inhalt einmal anzeigen:

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt und Cookies von diesen Drittplattformen gesetzt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Das Oberlandesgerichtes Stuttgart hatte im Oktober 2010 in einem vergleichbaren Fall noch zugunsten der Bank geurteilt. Nun entschied der BGH anders. Die Deutsche Bank muss dem Hygieneartikel-Hersteller Ille wegen mangelhafter Beratung bei einer riskanten Zinswette 540.000 Euro Schadenersatz zahlen (Aktenzeichen XI ZR 33710). Dem Unternehmen war ein Spread Ladder Swap zum Abschluss empfohlen worden.

Bei diesen Tauschgeschäften geht es darum, dass sich Bank und Kunde für eine bestimmte Laufzeit gegenseitig Zinsen auf einen fiktiven Geldbetrag zahlen – die Bank einen festen Zins, der Kunde einen variablen Zins, der auf einer komplizierten Rechenformel beruht. Die Zinsdifferenz wird durch Ausgleichszahlungen abgerechnet. Es gewinnt die Seite, die der anderen während der Vertragslaufzeit einen geringeren Ausgleich gezahlt hat. Entwickelt sich dabei der Zins zulasten des Kunden, trägt er ein nahezu unbegrenztes Verlustrisiko.

Als der Mittelständler vorzeitig aus dem Verlustgeschäft ausstieg, verlangte die Deutsche Bank dafür eine Ausgleichszahlung von 567.000 Euro. Darüber kam es zum Prozess. Der Hygieneartikelhersteller warf der Bank fehlerhafte Beratung und Täuschung vor. Demnach hatte das Bankhaus nicht darauf hingewiesen, dass sich der Spread Ladder Swap bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit 80.000 Euro im Minus befand.

Neben dem Imageverlust muss nun insbesondere die in diesem Segment besonders stark engagierte Deutsche Bank mit weiteren Niederlagen vor Gericht rechnen. Laut „Handelsblatt“ sind derzeit acht Verfahren wegen Zinswetten beim BGH anhängig, 17 weitere befinden sich in Vorinstanzen.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden