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Robert Halver zu Großbritanniens EU-Austritt Was der Brexit mit einem Kaubonbon zu tun hat

Aber nicht, was sie wollen. Alle acht Probeabstimmungen ohne rechtliche Bindung, die von Austritt ohne Abkommen bis Exit vom Brexit reichten, fanden keine Mehrheit.

Die geringsten Ablehnungen gab es bei der Errichtung einer Zollunion und eines zweiten Volksreferendums. Daraus kann Frau May Nektar ziehen und kurzfristig versuchen, ihren Brexit-Deal bei einer dritten Abstimmung doch noch irgendwie durchzubekommen. Bei weiteren Probeabstimmungen könnte sich z.B. aus Gründen der Abgeordnetenermüdung oder später Einsicht eine kleine Mehrheit für eine dieser beiden Abstimmungsvorlagen ergeben.

Trotz fehlender Gesetzeskraft würde die moralische Wirkung dieses Statements dennoch nicht verfehlt. Für die Brexit-Radikalen im Parlament wäre das ähnlich schwer verdauliche Kost wie „Haggis“ für den Otto Normal-Europäer, also der mit Herz, Leber, Lunge, Nierenfett, Zwiebeln und Hafermehl gefüllte Magen eines Schafes. Ihnen droht eine Brexit-Verschleppung und damit eine lange Daseinsfristung des Vereinigten Königreichs unter der Knute der EU. Die Insel wäre tatsächlich weiter ein Teil Europas und müsste auch noch an der verhassten Europa-Wahl teilnehmen. Am Ende könnte ein zweites Vox Populi womöglich ein Exit vom Brexit bedeuten.

Lieber May-Brexit als No-Brexit

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Um überhaupt einen Brexit hinzubekommen, könnte der ein oder andere Konservative im Londoner Parlament dem May-Deal schließlich also doch noch zähneknirschend zustimmen. Der angebotene Rücktritt von Premierministerin May kann hierbei als Beschleuniger, wie Backhefe, wirken. Wenn sie als verbrannte Gallionsfigur des bisherigen Brexit-Fiaskos den Weg freimacht, können neue politische Besen gut kehren und in der zweiten Phase der Austrittsverhandlungen einen für die Brexit-Anhänger erträglichen endgültigen Deal mit der EU festzurren.

Frau May hat ja sogar noch einen letzten Killer-Trumpf in der Hand. Wohlweislich hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der komplette Brexit-Prozess selbst noch kurz vor einem No-Deal-Brexit am 12. April durch einseitige britische Rücknahme des Austrittsgesuchs beendet werden kann. Dazu reicht ein Verwaltungsakt, den Frau May alleine vollziehen kann. Nigel Farage und Boris Johnson würden mindestens so toben wie Rumpelstilzchen, als im gleichnamigen Märchen die Müllerstochter seinen Namen errät.

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