Rückkehr zur Parität in der GKV Arbeitnehmer und Selbstständige werden entlastet

Das Bundeskabinett hat das Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) beschlossen. Damit kehrt die gesetzliche Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2019 zur paritätischen Beitragszahlung zurück. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen ab diesem Zeitpunkt wieder gleich hohe Zahlungen leisten. Für die Arbeitnehmer bedeutet dies laut Bundesgesundheitsministerium eine monatliche Entlastung von bis zu 38 Euro.
Auch die Belastung für Selbstständige vor allem mit geringen Einkommen wird gesenkt. Der Mindestbeitrag wird auf 171 Euro im Monat halbiert. Außerdem wurde in dem Gesetz aufgenommen, dass freiwillig versicherte Mitglieder innerhalb einer Frist von zwölf Monaten ihre Einkommensnachweise vorlegen müssen. Bisher wurden zu viel gezahlte Beiträge für die Vergangenheit nicht erstattet. Mit Inkrafttreten des Gesetzes werden die Beiträge auch für die nachgewiesenen Zeiträume neu festgesetzt.
Überschüsse für Entlastung nutzen
Zudem heißt es unter anderem in dem Gesetzentwurf, dass angesichts der Entwicklung der Überschüsse und Finanzreserven der Krankenkassen vorhandene Spielräume für Entlastungen der Beitragszahler über die Senkung der Zusatzbeiträge stärker genutzt werden sollen.
Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) begrüßt die Entscheidung: „Es ist eine gute Nachricht, dass die Große Koalition zu einer gerechteren Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zurückkehren will. Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen zahlen, entlastet das Versicherte an der richtigen Stelle.“