LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in AltersvorsorgeLesedauer: 3 Minuten

Rürup-Rente: „Künftig werden Rentner 100 Prozent versteuern müssen“

Sönke Liebig
Sönke Liebig
Das Grundproblem

Einst hieß es, die Renten seien sicher. Heute ist nur noch der Crash der umlagefinanzierten gesetzlichen Versorgungssysteme sicher. Die demographische Entwicklung sorgt dafür, dass immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren müssen.

Da die Rentenversicherungsbeiträge nicht beliebig angehoben werden können, werden zwei Dinge zwangläufig passieren: Das Rentenniveau wird noch stärker sinken als bisher von der Politik zugegeben wird. Und die Lebensarbeitszeit wird noch weiter verlängert werden, um den Rentenbeginn aufzuschieben und die Rentenbezugsdauer zu verkürzen.

Das Steuerproblem

Neben der demografischen Entwicklung führt das bereits im Jahre 2005 eingeführte System der stufenweise steigenden, nachgelagerten Rentenbesteuerung zu einer weiteren Kürzung der Bruttorenten. Rentenbezieher, die im Jahr 2012 in den Ruhestand gehen und eine Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk beziehen, merken dies bereits heute. Sie müssen 64 Prozent ihrer Altersrente versteuern. Ab 2040 werden Erstrentner 100 Prozent versteuern müssen.

Das Inflationsproblem

Der Kaufkraftverlust durch Inflation führt zu einer weiteren, sogenannten kalten Rentenkürzung. So werden Altersbezüge in Höhe von monatlich 1.000 Euro bei einer angenommenen Teuerungsrate von 2,5 Prozent pro Jahr in 30 Jahren nur noch einen realen Gegenwert von 476 Euro haben. Anders ausgedrückt muss ein Rentner in 30 Jahren fast 2.100 Euro – nach Steuern wohlgemerkt – verfügbar haben, um sich das Gleiche leisten zu können wie heute für 1.000 Euro.

Vor der Steuer müsste – geltendes Steuerrecht und aktuelle Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zugrunde gelegt – ein lediger Rentner in 30 Jahren eine Bruttorente von monatlich etwa 3.120 Euro bekommen um über den heutigen Gegenwert von 1.000 Euro zu verfügen.

Die Lösung

Damit Arbeitnehmer, Selbständige und Freiberufler im Alter dennoch ausreichend versorgt sein können, hat der Staat bereits 2005 mit das Alterseinkünftegesetz in Kraft gesetzt. Damit wurden die Altersvorsorgeaufwendungen mit jährlich steigenden Beträgen steuerlich abzugsfähig. Die private Altersvorsorge muss also nicht mehr aus bereits versteuertem Einkommen finanziert werden.

Was zunächst wie eine staatliche Wohltat klingt, ist in der Konsequenz allerdings nichts anderes als das alte „Linke‐Tasche‐Rechte‐Tasche‐Spiel“. Das Geld, das den Bürgern über die steuerliche Abzugsfähigkeit gegeben wird, wird ihnen über die Steuerpflicht der Renten auch wieder genommen.

Das Dilemma ist, dass das Gros der Deutschen dies nicht erkannt hat. Statt den Steuervorteil zu nutzen und damit einen Teil der privaten Altersvorsorge zu finanzieren, fließt das Geld allzu oft in den Konsum. Dabei gäbe es durchaus eine ganze Reihe probater Mittel.

Eines ist beispielsweise die kapitalgedeckte Basisrente, auch Rürup‐Rente genannt. Die staatliche Förderung dieser stellt sich wie folgt dar: Wie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder des berufsständischen Versorgungswerkes, gehören auch die Einzahlungen auf eine Basis‐Rente steuerlich zu den Altersvorsorgeaufwendungen. Von diesen Zahlungen kann der Steuerpflichtige für 2012 bereits 74 Prozent steuermindernd ansetzen.

Der Umfang der Steuervergünstigung steigt in den nächsten Jahren kontinuierlich an. Ab dem Jahr 2025 akzeptiert das Finanzamt dann 100 Prozent der Rürup‐Beiträge als Sonderausgaben.

Ein Vorteil der Rürup-Rente liegt in der Höhe der Förderung. So können Rürup‐Sparer unter Anrechnung bereits bestehender Altersvorsorgeaufwendungen zur gesetzlichen oder berufsständischen Versorgung im Jahr bis zu 20.000 Euro (Verheiratete: 40.000 Euro) steuermindernd anlegen. Bei einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent und der Ausschöpfung der Höchstbeträge kann ein zusammen veranlagtes Ehepaar 11.840 Euro an Barvorteilen realisieren. Für einen Ledigen läge der Betrag – unter gleichen Annahmen – bei 5.920 Euro.

Entscheidend ist allerdings nicht, welche Form der privaten Vorsorge genutzt wird. Das ist von den jeweiligen individuellen Rahmenbedingungen abhängig.  

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion