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Aktualisiert am 16.01.2009 - 13:02 Uhrin VersicherungenLesedauer: 3 Minuten

Rürups neuer Fan-Club

Quelle: Fotolia
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Die Deutschen lieben es, Steuern zu sparen. Da müsste ein Produkt, das verspricht, die Steuerlast zu senken und nebenbei noch fürs Alter vorzusorgen, eigentlich reißenden Absatz finden. Eigentlich. Tatsächlich steckt die Basisoder Rürup-Rente im Vergleich zur vier Jahre älteren Schwester Riester-Rente noch in den Kinderschuhen. Zwar legte das Neugeschäft mit der nach dem Wirtschaftsweisen Bert Rürup benannten Rente 2007 um rund 80 Prozent zu. Das Plus erfolgte aber auf einem niedrigen Niveau: Knapp 8,5 Millionen Riester-Policen standen am Ende des ersten Quartals 2008 nur rund 670.000 Basisrenten gegenüber. Potenzial ist trotzdem da. Denn der Anteil des Beitrags, den Versicherte von der Steuer absetzen können, steigt kontinuierlich. Erst 2025 ist der volle Beitrag von maximal 20.000 Euro für Singles und 40.000 Euro für Ehepaare abzugsfähig. Derzeit erkennt der Fiskus 66 Prozent davon an. Jedes Jahr geht es um 2 Prozentpunkte nach oben. Neue Zielgruppe sorgt für Geschäftspotenzial Obwohl eigentlich für Selbstständige und Freiberufler gedacht, rückt derzeit eine andere Zielgruppe immer stärker in den Fokus der Rürup-Anbieter: Arbeitnehmer, die kurz vor der Rente stehen. „Sie können von einem doppelten Steuerverschiebe- Effekt profitieren“, erklärt Makler und Maklertrainer Joachim Haid, der gleichzeitig Gesellschafter der Finanz- und Versicherungsmakler-Gesellschaft Pro-fin-ass ist. Ein 60-jähriger Angestellter, der fünf Jahre in einen Basisrentenvertrag einzahlt, kann in diesem Jahr 66 Prozent seiner Beiträge von der Steuer absetzen. 2012 sind es 74 Prozent. Im Schnitt macht das 70 Prozent absetzbare Beiträge. 2013, wenn der Angestellte in Rente geht, muss er aber nur 66 Prozent seiner Rente versteuern. Auch der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt stetig – wer dieses Jahr in Rente geht, muss 58 Prozent versteuern. „Das ist der erste Steuerverschiebe- Effekt“, so Haid. „Der Kunde kann seine Investition in den fünf Jahren stärker von der Steuer absetzen, als er die Renteneinnahmen später versteuern muss.“ Hinzu komme, dass der individuelle Steuersatz im Alter in der Regel niedriger sei als während der Erwerbstätigkeit – der zweite Steuerverschiebe-Effekt. Moderne Rürup-Policen müssen aber neben Steuervorteilen und einer ansehnlichen Rendite (die besten Rürup-Produkte, die Renditechancen bei gleichzeitiger Sicherheit bieten, liefert die Tabelle auf Seite 58) noch mehr bieten, findet Michael Klotzin, Leiter Vertrieb und Maklerservice bei Maxpool: „Ein guter Vertrag sollte trotz der gesetzlichen Einschränkungen ein Maximum an Flexibilität besitzen. Dies ist oftmals nur mit Zusatzbausteinen zu erzielen.“ Dazu zählt Klotzin etwa die Hinterbliebenenabsicherung für Ehepartner und Kinder, für die es einen Kindergeldanspruch gibt. Denn die Rürup-Rente ist an sich nicht vererbbar. Wird ein Hinterbliebenenschutz oder eine andere Absicherung eingebaut, erhält der Versicherte am Ende weniger Rürup-Rente, da ein Teil seines Beitrags in den Extra-Vertrag fließt . Generell gibt es bei der Rürup-Rente einige Stolperfallen, die Berater beachten müssen. Eine ist die Beitragsfreistellung, wenn der Versicherte die Beiträge nicht mehr zahlen kann. Einige Anbieter bestehen dabei auf Mindestgrenzen. Erreicht das eingezahlte Kapital diese nicht, sind die Beiträge weg. Im Extremfall sind die Beiträge weg Derzeit verklagt die Verbraucherzentrale Hamburg den Versicherer Aspecta, dessen Mindestgrenze bei 250 Euro liegt – genauer lag, denn die Grenze hat Aspecta jetzt aufgehoben. Im März 2008 gab auch der Deutsche Ring eine entsprechende Unterlassungserklärung ab. Das Minimum lag dort bei 2.500 Euro. Auch das Versprechen, die Rürup-Rente sei pfändungssicher, ist problematisch. In der Ansparphase ist die Rürup-Rente prinzipiell geschützt, weil sie zu den nicht übertragbaren Forderungen gehört, und die sind nicht pfändbar. Nicht komplett pfändungssicher Gleichzeitig hat der Gesetzgeber aber klargestellt, dass der Aufbau einer Altersvorsorge nur bis zu 238.000 Euro vor den Gläubigern sicher ist. Dafür muss ein Vertrag bestimmte Kriterien erfüllen, die sich mit denen eines Rürup-Vertrags decken: Die Leistung erfolgt lebenslang und nicht vor dem 60. Lebensjahr, über die Ansprüche darf nicht verfügt werden, nur Hinterbliebene sind als Berechtigte bestimmbar, und Kapitalauszahlungen sind nicht möglich. Je nach Alter sind gewisse Beitragsgrenzen vorgesehen: vom 18. bis 29. Lebensjahr sind es 2.000 Euro, bei 54 bis 59 Lebensjahren sind es 8.000 Euro jährlich. Was darüber hinaus geht, ist gefährdet. In der Auszahlungsphase sind lebenslange Renten wie Arbeitseinkommen pfändbar. Derzeit sind bis zu rund 990 Euro monatlich geschützt. Das Ganze ist in den Paragrafen 850 und 851 Zivilprozessordnung nachzulesen. „Das Problem bei der Sache ist aber“, so Rechtsanwalt Peter Knöppel, der seine Kanzlei in Halle hat, „dass die Rürup-Rente nie explizit genannt wird. Ganz sicher kann man sich über die Pfändungssicherheit dieser Rente erst sein, wenn es ein entsprechendes Gerichtsurteil gibt.“

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