Der Vermögensverwalter der Allianz-Versicherungsgruppe, Allianz Global Investors (AGI), nimmt Rüstungsaktien in seine als nachhaltig deklarierten Fonds nach Paragraf 8 der EU-Verordnung „Sustainable Finance Disclosure Regulation“ (SFDR) auf.
Man habe seine Ausschlusskriterien für Verteidigungsunternehmen in nachhaltigen Fonds überprüft und angepasst, heißt es vom Unternehmen. Die Eigenanlagen der Allianz-Versicherung seien hiervon nicht betroffen, erklärt ein AGI-Sprecher auf Nachfrage von DAS INVESTMENT.
Allianz Global Investors mit Paradigmenwechsel
Als Begründung nennt AGI die Einstellung zum Verteidigungssektor in Europa, die sich nach dem anhaltenden Konflikt in der Ukraine und anderen geopolitischen Entwicklungen grundlegend gewandelt habe. „Die Nato-Mitglieder in Europa werden ihre Verteidigungsausgaben erhöhen müssen, wobei private Finanzierung erforderlich sein wird“, heißt es von dem Unternehmen.
Der Verteidigungssektor werde zunehmend als notwendig für die sozioökonomische Entwicklung und Sicherheit in Europa betrachtet. Die bisherigen Ausschlusskriterien seien besonders belastend für westliche börsennotierte Verteidigungsunternehmen gewesen. Dabei schneiden laut AGI viele dieser Unternehmen relativ gut bei verschiedenen ESG- und Nachhaltigkeitskriterien ab.
Was ändert sich genau
Die wichtigste Änderung: Die AGI hebt zwei Ausschlusskriterien für die meisten Artikel-8-Fonds unter der SFDR-Verordnung auf:
- Militärausrüstung und -dienstleistungen (bisher durften diese die 10-Prozent-Umsatzschwelle nicht überschreiten)
- Nuklearwaffen innerhalb des Atomwaffensperrvertrags (NPT)
Die Ausschlüsse für:
- Geächtete Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen)
- Nuklearwaffen außerhalb des Atomwaffensperrvertrags
- Waffen mit weißem Phosphor und abgereichertem Uran
bleiben hingegen bestehen.
Die Änderungen treten nach Genehmigung durch die jeweiligen Aufsichtsbehörden voraussichtlich im zweiten oder dritten Quartal dieses Jahres in Kraft. Für Artikel-9-Fonds und die folgenden Artikel-8-Fonds bleibt es bei den bisherigen strengeren Ausschlusskriterien:
- Allianz Euro Oblig Court Terme ISR
- Allianz Global Floating Rate Notes Plus
- Allianz Sustainable Multi Asset 75
- Allianz Best Styles Global Equity SRI
- Allianz Best Styles Europe Equity SRI
- Allianz Emerging Markets Equity SRI
- Allianz Global Sustainability
DAS INVESTMENT befragte über die größte Facebook-Community Deutschlands für Versicherungsvermittler, was diese von dieser Entscheidung und der Argumentation der Allianz-Vermögensverwalter halten. Die Reaktionen fielen sehr unterschiedlich aus – nicht alle Befragten wollten dabei namentlich zitiert werden.