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Ruhestand erreicht Leibrente oder Entnahmeplan?

Aktualisiert am in AltersvorsorgeLesedauer: 7 Minuten
Quelle: Digital Vision
Quelle: Digital Vision
Bereits 1965 fand Menahem Yaari die Antwort auf eine Frage, die auch heute noch Ruheständler brennend interessiert: Ist es lohnender, das aufgebaute Vermögen in eine Leibrente, die garantiert bis zum Tod zahlt, einzuzahlen, oder sollte es besser durch einen Entnahmeplan genutzt werden? Der israelische Wirtschaftswissenschaftler fand heraus, dass bei unbekannter Lebensdauer und einer dem Risiko abgeneigten Einstellung das Vermögen verrentet werden sollte. Doch dagegen spricht zum Beispiel: 
  • der Wunsch, Nachkommen einen Teil des Geldes zu vererben,
  • das Bedürfnis, flexibel auf sein Vermögen zugreifen zu können,
  • die Möglichkeit, im Alter Anschaffungen tätigen zu können und
  • die Kosten der Leibrente, die in Aufwendungen des Versicherers
    bestehen – und darin, dass eher gesunde Ruheständler mit hoher
    Lebenserwartung Leibrenten abschließen und die Gesellschaften
    deshalb Sicherheitsabschläge vornehmen müssen.
Entnahmeplan mit Kapitalverzehr oder Kapitalerhalt Wenn grundlegende Ausgaben des täglichen Lebens bereits durch Renten – zum Beispiel aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem Vertrag zur Riester-Rente (zum Text: Riester-ABC: Alles über die Riester-Rente) oder der betrieblichen Altersvorsorge – abgedeckt sind, gibt es gute Gründe für einen Entnahmeplan, bei dem die Ruheständler ihr Geld in Fonds investieren und nach und nach dem Fondsvermögen Geld entnehmen. >> Tabelle: Welches Zusatzeinkommen 100.000 Euro bringen  „Allerdings kann es bei einem sehr langen Leben und einem Missverhältnis zwischen Entnahme und Verzinsung dazu kommen, dass das Vermögen im hohen Alter komplett aufgezehrt ist“, so Bernd Mill, Vorsorgespezialist bei der Dresdner Bank. „Abhilfe schaffen flexible Entnahmen. Faustregel: Je höher die in einem Jahr erzielte Rendite und je älter der Eigentümer, desto mehr kann ausgezahlt werden.“ Eine andere Möglichkeit besteht darin, das Geld recht konservativ anzulegen und es über einen Zeitraum zu entnehmen. Dies ermöglicht ein deutlich höheres Zusatzeinkommen als beim Kapitalerhalt. Mill: „50.000 Euro zu 4,5 Prozent angelegt, bringen 15 Jahre lang etwa 380 Euro im Monat bei Kapitalverzehr, aber nur rund 180 Euro bei Kapitalerhalt.“  Zwei-Töpfe-Strategie: Auszahl- und Zuwachsdepot Doch was geschieht nach 15 Jahren? Die Vermögensberater von Fund-Market schlagen die Aufteilung des Gelds auf zwei Depots vor: ein Auszahldepot für die Entnahmen in den ersten zehn oder 15 Jahren des Ruhestands sowie ein Zuwachsdepot, aus dem Anleger das Auszahldepot später wieder auffüllen – vorausgesetzt, der Wertzuwachs reicht aus. Fund-Market-Geschäftsführer Lutz Overlack empfiehlt daher für das Zuwachsdepot eine offensive Anlagestrategie. „Bei einer durchschnittlichen Rendite von 7,2 Prozent verdoppelt sich das Kapital in zehn Jahren“, nennt er eine Faustformel. Stehen neben 50.000 Euro für das Auszahldepot zusätzlich 50.000 Euro für das Zuwachsdepot zur Verfügung, ließe sich bei aktienlastiger Anlage diese Rendite bei guter Börsenentwicklung erreichen. Allerdings rät Overlack: „Zehn Jahre Anlagedauer sind für ein aktienreiches Depot das absolute Minimum.“ Zwölf oder 15 Jahre bieten deutlich mehr Sicherheit für das Erreichen des Anlageziels. Die dann nötige Rendite für die Verdoppelung des Kapitals liegt nur noch bei 6,0 beziehungsweise 4,8 Prozent im Jahr.   Durch den längeren Zeitraum ist die Entnahmehöhe des Auszahldepots dann allerdings niedriger. Neben der gleichmäßigen Aufteilung des Vermögens auf das Auszahl- und das Zuwachsdepot sind natürlich noch andere Konstellationen denkbar. „Die Gestaltung eines solchen Entnahmesystems sollte an die Wünsche des Anlegers angepasst werden“, so Overlack. Lege der eine mehr Wert auf Sicherheit, komme es dem anderen auf die Maximierung möglicher Entnahmen an. Bei der Kalkulation sollten Anleger auch anfallende Steuern berücksichtigen. Eine defensive Anlage bringt derzeit kaum mehr als 4 bis 4,5 Prozent. Durch die Ab Abgeltungssteuer (25 Prozent plus Soli) bleiben davon ab 2009 nur rund 3 Prozent übrig, wenn der Steuerpauschbetrag (801 Euro/Ehepaare 1.602 Euro) ausgeschöpft ist und der Grenzsteuersatz über 25 Prozent liegt. Teil 1: Leibrente oder Entnahmeplan


 
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