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Ruhestand Wie hoch die Abschläge für Frührentner sind

Klaus Morgenstern: Der Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge spricht sich für eine frühe Planung des Ruhestands aus.
Klaus Morgenstern: Der Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge spricht sich für eine frühe Planung des Ruhestands aus. | Foto: DIA

Um 0,3 Prozent sinkt die eigene Rente, wenn man vor dem gesetzlichen Rentenalter in den Ruhestand wechselt. Bei einem Jahr summiert sich das auf 3,6 Prozent weniger Rente.

Bei einer ursprünglichen Rentenhöhe von zum Beispiel 1.500 Euro sind das 54 Euro im Monat.

Aber: Wer sich mit diesen Abschlägen nicht zufrieden geben will, kann einfach zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung leisten. Bisher konnten Betroffene das ab einem Alter von 55 Jahren machen.

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Wie das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) berichtet, hat der Gesetzgeber diese Altersschwelle mit Inkrafttreten des Flexirentengesetzes zum 1. Juli 2017 nun gesenkt. Und zwar auf 50 Jahre.

Günstig ist diese Lösung aber nicht gerade. Beim Eingangsbeispiel müsste der Rentner laut DIA 12.760 Euro bezahlen, um den Abschlag auszugleichen.

„Diese finanziellen Folgen eines vorgezogenen Rentenbeginns sollten in der Planung des eigenen Ruhestandes bedacht werden. Nicht ohne Grund wurde der Zeitpunkt, ab dem solche Zahlungen möglich sind, vom Gesetzgeber vorgezogen. Damit soll den Versicherten mehr Zeit eingeräumt werden, um die Vorkehrungen für den Wechsel vom Erwerbsleben in die Rentenphase zu treffen“, sagt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern.

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