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Ruhestandsplanung Edelmetall-Sparplan als steuerfreier Sachbezug

Von Lesedauer: 2 Minuten
Peter Härtling, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Ruhestandsplanung (DGfRP)
Peter Härtling, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Ruhestandsplanung (DGfRP)

Die Idee: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern steuerfreie Sachbezüge bis zu einem Betrag von 44 Euro monatlich gewähren. Die Leistung darf nicht in Geld, sondern muss dem Arbeitnehmer in Sachwerten wie Tank- oder Warengutscheinen zufließen.

Seit Kurzem können Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter auch in Silber investieren: Dabei muss der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer nur einmal online registrieren und einen Dauerauftrag in der gewünschten Höhe einrichten.

Für den Sachbezug kommen allerdings nur Barren in Frage: Anlage-Silbermünzen sind in ihren Herkunftsländern formal auch gesetzliche Zahlungsmittel und damit aus deutscher Steuer-Sicht ebenfalls Geld und keine Sache.

Depot in der Schweiz

Anders als bei jeder anderen Anlageform sind die erzielten Kursgewinne bei physischen Edelmetallen wie Gold und Silber bereits nach einem Jahr steuerfrei. Das macht die Investition in Edelmetalle zusätzlich attraktiv.

Wer seinen Mitarbeitern Silber als Sachbezug gewähren will, sollte das Edelmetall dabei in der Schweiz deponieren: Bei einer Einlagerung in einem Zollfreilager wird das Silber mehrwertsteuerfrei erworben. So erhält man im Vergleich zur Lagerung in Deutschland 19 Prozent mehr des Edelmetalls.

Silber besser als Gold

Dabei ist eine Anlage in Silber der in Gold vorzuziehen: Silber ist ein Industriemetall und wird aufgrund der hervorragenden chemischen Eigenschaften in über 43.000 Produkten von der Solar- und Autoindustrie bis zu Medizin- und Haushaltsgeräten verwendet.

Zudem ist der Silberpreis auf einem historisch niedrigen Stand. In den kommenden Jahren werde der Preis vermutlich deutlich steigen, denn die bekannten Silbervorkommen reichen noch maximal 15 Jahre.

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