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„Ruinöser Wettbewerb verhindert“ Gesetzesentwurf zur IDD-Umsetzung: BVK und GDV loben Provisionsabgabeverbot

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BVK: „Gleichbehandlung aller Vertriebswege“

Erfreulich sei auch, dass das Wirtschaftsministerium den Anwendungsbereich auf den Direktvertrieb und Internetvertrieb (inklusive Vergleichsportale) ausweitet. „Damit ist eine Gleichbehandlung aller Vertriebswege gewährleistet und der Online-Vertrieb muss künftig dieselben Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen wie der stationäre Vertrieb über Versicherungskaufleute.“ Zudem begrüßt Heinz, dass trotz kleinerer Ausnahmen grundsätzlich kein Vertrieb ohne Beratung erlaubt ist.

Auch die gesetzliche Verankerung des Provisionsabgabeverbots im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) ist laut BVK-Chef eine gute Idee. „Dank des Gesetzgebers wird nun ein ruinöser Wettbewerb zwischen den Vermittlern um die höchste Rabattierung gegenüber den Kunden verhindert. Dies ermöglicht weiterhin die volle Konzentration auf den angemessenen Versicherungsschutz“.

>> zur BVK-Stellungnahme

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