DAS INVESTMENT: Mit dem „Boomer-Soli“ schlägt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) eine neue Sonderabgabe auf hohe Alterseinkünfte vor. Die neue Abgabe soll die Rentenversicherung stabilisieren und Altersarmut gezielt bekämpfen. Halten Sie das für zielführend?
Ruth Schüler: Das DIW versucht mit einem eigenen Vorschlag Impulse für die Rentenpolitik zu setzen, indem es eine alte Idee des Sachverständigenrats weiterspinnt: Alterseinkünfte jeglicher Art, ob gesetzlich, betrieblich oder privat, sollen innerhalb der Generation der Babyboomer von oben nach unten umverteilt werden, um das Risiko der Altersarmut innerhalb dieser Generation zu reduzieren. Die Herausforderungen der gesetzlichen Rentenversicherung - immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Renten finanzieren - löst diese Umverteilung nicht. Zudem könnte der Vorschlag eine Reihe von unbeabsichtigten Verhaltensanpassungen und Reaktionen auslösen.
Welche zum Beispiel?
Schüler: Zum Einen könnte die Umverteilung zu negativen Arbeitsanreizen führen. Die Gruppe am unteren Ende der Einkommensverteilung könnte ihr Arbeitsangebot einschränken und im Besonderen ihren Renteneintritt vorziehen, weil sie auf einen Ausgleich durch den Boomer-Soli setzen könnte. Die Gruppe am oberen Ende der Einkommensverteilung könnte versuchen, ihre Alterseinkommen zu senken, um die eigene Abgabenlast möglichst gering zu halten. Die Pläne der schwarz-roten Koalition Arbeiten im Alter durch finanzielle Anreize zu incentivieren, würde der Boomer-Soli damit möglicherweise unterwandern.
Wäre eine solche Abgabe denn sozial gerecht?
Schüler: Nein. Personen, die die Abgabe zahlen müssten, müssten im Alter mit weniger Einkommen auskommen, nachdem sie jahrzehntelang Vorsorge betrieben haben – mit dem Ziel im Ruhestand ihren Lebensstandard absichern zu können. Dies könnte zu einem Vertrauensverlust in Vorsorgesysteme und auch in den Staat führen, der die Abgabe ja initiieren müsste. Welches Signal dadurch an jüngere Generationen gesendet wird, die so oder so schon größere Sorgen zur Altersvorsorge äußern, ist ungewiss. Manch einer mag sich aber schon fragen, wie sicher die eigene Vorsorge ist, wenn in Zeiten klammer Kassen Umverteilung als Lösung in den Raum gestellt wird.
Was wäre denn eine bessere Lösung?
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Schüler: Der Vorschlag lenkt davon ab, über die eigentliche Herausforderung des Rentensystems zu sprechen und über die Notwendigkeiten ins Gespräch zu kommen, die sich daraus ergeben. Die deutsche Gesellschaft altert. Die Rentenbezugszeit wird immer länger, während immer weniger Menschen die Renten finanzieren. Das lässt sich nur lösen, wenn darüber gesprochen wird, wie die Lebensarbeitszeit effektiv verlängert werden kann. Die Lösungen hierzu liegen schon lange auf dem Tisch: Eine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze auch über das Jahr 2031 hinaus.
Im Gegenteil zum Boomer-Soli soll die Aktivrente das Arbeiten im Rentenalter attraktiver machen, indem ein steuerfreier Hinzuverdienst bis 2.000 Euro monatlich ermöglicht wird. Das ist doch angesichts des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels eine hervorragende Idee, oder?
Schüler: Mit der Aktivrente ist die Hoffnung verbunden, dass finanzielle Anreize die Erwerbstätigkeit im Alter erhöhen können. Wie hoch das finanzielle Aktivierungspotential tatsächlich ist, bleibt aber unklar. Dabei zeigen Studien zu den Gründen für Erwerbstätigkeit im Alter, dass weiche Faktoren wie Spaß an der Arbeit oder der soziale Austausch mit Kollegen für die Entscheidung, im Alter zu arbeiten, wichtiger sind als finanzielle Motive.
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Die Aktivrente würde außerdem dazu führen, dass gleich hohes Einkommen je nach Alter und Rentenstatus unterschiedlich besteuert würde. Das Leistungsfähigkeitsprinzip, das sich aus dem Gleichheitsgrundsatz ableitet, besagt aber, dass gleich hohe Einkommen auch gleich hoch besteuert würden. Die Aktivrente wäre somit ein Verstoß gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip und somit gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Hinzu kommen offene Fragen der Implementierung, zum Beispiel, wie für Selbstständige definiert werden soll, ab wann diese als „Ruheständler“ gelten.
Zudem befürchten Sie bei der Aktivrente sogenannte Mitnahmeeffekte. Was verstehen Sie darunter?
Schüler: Schon jetzt arbeiten Personen neben dem Rentenbezug – ohne von einer Aktivrente zu profitieren oder davon motiviert zu werden. All diese Personen würden mit Einführung der Aktivrente von der Steuerfreiheit profitieren. Die entgangenen Steuereinnahmen dieser Personen stellen dann die sogenannten Mitnahmeeffekte dar.
Nun haben langjährig und besonders langjährig Versicherte die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. Besteht aus Ihrer Sicht die Gefahr, dass sie diese Möglichkeit einfach in Anspruch nehmen, um danach mehr hinzuverdienen zu können, obwohl sie ursprünglich gar keinen früheren Renteneintritt planten?
Schüler: Diese Gefahr besteht durchaus – im Besonderen, weil die Aktivrente auf den Wegfall der Hinzuverdienstgrenze im Jahr 2023 folgt. Der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze hat für langjährig und besonders langjährig Versicherte dazu geführt, dass sie unbegrenzt neben der Rente hinzuverdienen können, ohne dass das Einkommen auf die Rente angerechnet wird.
Im Moment sieht das Eckpunktepapier zur Aktivrente vor, dass ausschließlich besonders langjährig Versicherten der Steuerfreibetrag im Rahmen der Aktivrente gewährt werden soll. Langjährig Versicherte bleiben bisher ausgeklammert. Für besonders langjährig Versicherte, die die Aktivrente in Anspruch nehmen könnten, wäre das eine große Einladung dazu, frühestmöglich die Altersrente zu beantragen.
Steuereinbußen und ein Loch in den Sozialkassen
Welche Folgen hätte das für die Staatskasse?
Schüler: Wenn der Renteneintritt vorgezogen wird, müssen die Beitragszahler mehr Rentenansprüche finanzieren. Gleichzeitig entgehen dem Fiskus durch die Mitnahmeeffekte Steuereinnahmen. Es ist zudem beabsichtigt, Aktivrentner von der Beitragspflicht zu Renten- und Arbeitslosenversicherung zu befreien. Das hinterlässt ein weiteres Loch in den Sozialkassen.
Könnten die Steuerausfälle, die durch die Aktivrente zwangsläufig entstehen würden, dadurch ausgeglichen werden, dass mehr Menschen im Rentenalter arbeiten?
Schüler: Das hängt stark von dem Aktivierungspotential der Aktivrente ab. Je nachdem, wie viele Personen damit aktiviert werden, kann es zu einem Ausgleich kommen. Das bedeutet aber nicht, dass die Aktivrente ein effektives Mittel zur Steigerung der Erwerbstätigkeit im Alter ist.
Wäre die Aktivrente überhaupt eine geeignete Maßnahme gegen den Fachkräftemangel? Schließlich ist dieser in bestimmten Berufen wie der Pflege, dem Handwerk oder dem IT-Bereich besonders groß – also in Jobs, die entweder mit harter körperlicher Arbeit einhergehen oder die einen ständigen Lern- und Anpassungsprozess erfordern. Hätten die Älteren überhaupt die Chance, in solchen Jobs Fuß zu fassen?
Schüler: Tatsächlich sehen wir, dass besonders viele Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterarbeiten, im Berufsbereich Unternehmensorganisation, Buchhaltung, Recht und Verwaltung tätig sind, also in einem Berufsbereich, der weniger stark körperliche Anforderungen stellt und in dem die Fachkräfteengpässe geringer ausfallen. In der Produktion und Fertigung, einem Berufsbereich mit stärkeren Engpässen, sind deutlich weniger Beschäftigte neben der Rente noch am Arbeitsmarkt aktiv.
Zudem wissen wir, dass Personen, die im Alter weiterarbeiten, häufiger über einen höheren Bildungsabschluss verfügen als Personen, die das nicht tun. All diese Indizien lassen zweifeln, ob die Aktivrente tatsächlich an den Stellen ihre Wirkung entfalten würde, an denen es besonders notwendig wäre.
Benachteiligung älterer Arbeitnehmer ist ein dringenderes Problem
Ältere Bewerber haben insgesamt größere Schwierigkeiten, einen Job zu finden, und werden gegenüber Jüngeren auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt. Auch leiden sie häufiger unter Langzeitarbeitslosigkeit und gesundheitlichen Einschränkungen. Wären das nicht Probleme, die zuerst angegangen werden sollten?
Schüler: Ja, tatsächlich gilt es hier anzufangen. Es klingt sehr banal, aber Fakt ist, dass die Weiterarbeit im Ruhestand sehr stark davon abhängt, ob man überhaupt bis zum Renteneintritt – oder bis zur Regelaltersgrenze – gearbeitet hat. Von daher gilt es erst einmal hier anzusetzen, bevor über zusätzliche Privilegien nachgedacht wird.
Wenn Sie über die Rentenreform bestimmen dürften: Was wären Ihre Reformvorschläge?
Schüler: Tatsächlich würde ich das effektive Renteneintrittsalter in Deutschland in den Fokus rücken. Angesichts der weiter steigenden Lebenserwartung und der daraus resultierenden längeren Rentenbezugsdauer braucht es eine Initiative zur weiteren Erhöhung der Regelaltersgrenze auch über das Jahr 2031 hinaus und eine Beschränkung der Möglichkeiten zum vorzeitigen Renteneintritt.
Über die Interviewte:
Ruth Schüler arbeitet als Senior Economist für Soziale Sicherung und Verteilung am Institut der deutschen Wirtschaft in Köln. Sie ist seit 2018 am Institut tätig und war zuvor fünf Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Ifo Institut in München beschäftigt. Schüler promovierte in angewandter Volkswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München.