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Von in NewsLesedauer: 6 Minuten
Ruven Simon spricht mit DAS INVESTMENT-Redakteurin Svetlana Kerschner auf der MMM in München.
Ruven Simon spricht mit DAS INVESTMENT-Redakteurin Svetlana Kerschner auf der MMM in München. | Foto: Oliver Lepold
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DAS INVESTMENT: Die Bundesregierung stellte vor kurzem ihre Pläne für eine Rentenreform vor. Demnach soll das Rentenniveau von 48 Prozent bis Ende der Dreißigerjahre garantiert werden. Wie wirkt sich das auf den Absatz der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) aus?

Ruven Simon: Das wird keine großen Auswirkungen haben. Das zugesicherte Rentenniveau ist zu niedrig, um ein auskömmliches Alterseinkommen zu garantieren.

Auf der anderen Seite sollen die Beiträge zur Rentenversicherung stark angehoben werden. Hält das die Menschen nicht von der Altersvorsorge ab?

Simon: Ganz im Gegenteil. Gerade steigende Rentenbeiträge könnten die Betriebsrente in der Ansparphase interessant machen. Schließlich sind die Beiträge zur bAV steuer- und sozialabgabefrei.

Weil die Steuern und die Sozialabgaben nachgelagert, also in der Rentenphase erhoben werden.

Simon: Ja, und es gibt Freibeträge. Da die Rentenbezüge in der Regel unter dem Einkommen während der aktiven Beschäftigungsphase liegen, würden die Betriebsrentner damit eine etwas höhere Ersparnis haben.

Wie hat sich das bAV-Geschäft bei der WWK in den vergangenen Jahren entwickelt?

Simon: Wir stellen einen stetig ansteigenden Trend fest. Im Boom-Jahr 2021 nahm das bAV-Geschäft um 60 Prozent zu. Im Geschäftsjahr 2023 verzeichneten wir einen leichten Anstieg. Dieses Jahr wollen wir um 50 Prozent wachsen. Schließlich haben wir in den vergangenen zwei Jahren unser bAV-Konzept komplett umgekrempelt.

Inwiefern?

Simon: Es sind drei Hauptthemen, die das bAV-Geschäft ausmachen: Produkt, Prozess und Service. In jedem dieser drei Bereiche haben wir überlegt, was wir für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Vermittler besser oder zumindest einfacher machen können.

Mit welchem Ergebnis?

Simon: Auf der Produktseite führten wir Ende 2023/Anfang 2024 ein Update durch. Dabei haben wir die Versicherungshülle flexibilisiert, damit sie besser zu den unterschiedlichen Ereignissen im Berufsleben passt. So können Arbeitnehmer ihre Verträge bei Auszeiten wie der Elternzeit beitragsfrei stellen. Außerdem können sie ihre Beiträge bei Bedarf stärker erhöhen als zuvor. Beim Thema Prozesse störte viele Beteiligte die aufwändige Vertragsverwaltung. Hier haben wir Individuallösungen für jeden Gruppenvertrag entwickelt.

Was bedeutet das?

Simon: Früher musste jeder Antrag vom Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer und dem Vermittler unterschrieben werden. Mittlerweile reicht eine einfache Willenserklärung des Arbeitgebers per E-Mail oder Telefon aus, damit alle Mitarbeiter ihre fertigen Verträge bekommen.

 

Und was machen Sie nun in Sachen Serviceunterstützung der Makler anders?

Simon: Der Service ist im Ressort des Vorstandsvorsitzenden angesiedelt – das zeigt seine hohe Priorität. Unsere Vertriebsberatung ist jeden Tag von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Laut unseren internen Qualitätskontrollen betrug die durchschnittliche Reaktionszeit bei Telefonaten 24 Sekunden. Außerdem konnten 92 Prozent aller Probleme sofort beim ersten Telefonat gelöst werden. Um dies zu gewährleisten, sind 10 Prozent der Belegschaft ausschließlich für Problemlösungen am Telefon zuständig. Außerdem haben wir ein Team, das Vermittler bei der Nutzung unseres Digitalportals unterstützt. Die Teammitglieder übernehmen die Initialangaben, tragen also auf Wunsch alle Daten zum Arbeitgeber, Arbeitnehmern und zur Beratungsdokumentation ein. Damit bekommt der Vermittler einen fertigen Datensatz, mit dem er weiterarbeiten kann. Ein weiteres Team von elf Beratern ist für Arbeitgeber-Fragen, zum Beispiel zu rechtlichen Aspekten, zuständig.

Was muss eine gute bAV mitbringen, um allen Beteiligten wirklich einen Mehrwert zu bieten?

Simon: Die Arbeitnehmer wünschen sich Produkte mit hoher Sicherheit und Verlässlichkeit sowie mit ansehnlicher Rendite. Die Arbeitgeber schätzen vor allem die Flexibilität. Es sollten unter anderem Beitragserhöhungen möglich sein, das Guthaben soll problemlos aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden können. Außerdem sollten auch kurze Laufzeiten möglich sein. Idealerweise wünschen sich Arbeitgeber Policen ganz ohne Mindestlaufzeit, da sie diese dann auch älteren Arbeitnehmern, die kurz vor der Rente stehen, anbieten können.

Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels gewinnen sogenannte Benefits, also Extra-Leistungen, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten zukommen lassen, zunehmend an Bedeutung. Ist die bAV denn das richtige Instrument, um neues Personal zu gewinnen und bestehende Mitarbeiter ans Unternehmen zu binden?

Simon: Laut Umfragen ist die bAV bei Arbeitnehmern sehr beliebt. Und wenn Mitarbeiter sich gut behandelt fühlen, steigt ihre Produktivität. Außerdem haben Betriebe, die ihrer Belegschaft betriebliche Altersvorsorge anbieten, nachweislich weniger Fluktuation.

Hängt die Zufriedenheit der Mitarbeiter mit dem bAV-Angebot ihres Arbeitgebers nicht auch vom Zuschuss ab? Schließlich dürften sich nur wenige Mitarbeiter über die gesetzlich vorgeschriebenen 15 Prozent obendrauf freuen, da der Arbeitgeber damit nur seine eingesparten Sozialversicherungsbeiträge an die Arbeitnehmer weitergibt.

Simon: Es gibt nahezu keine Arbeitgeber mehr, die lediglich 15 Prozent dazugeben. Nach unserer Erfahrung ist ein Zuschuss von 100 Prozent, der oft mit einem zusätzlichen Festbetrag kombiniert wird stark verbreitet. Ein Beispiel: Jeder Mitarbeiter bekommen einen Festbetrag von zum Beispiel 100 Euro für die bAV. Außerdem verdoppelt der Arbeitgeber den Betrag, den der Mitarbeiter in seinen bAV-Vertrag einzahlt.  

Und wie sieht es mit der vollständig arbeitgeberfinanzierten bAV aus?

Simon: Dieses Modell findet man oft in Konzernen – und bei Versicherern selbst. Bei der WWK zum Beispiel ist die bAV zu 100 Prozent arbeitgeberfinanziert. In KMUs erleben wir den Trend, dass viele Arbeitgeber ihren Zuschuss in die bAV erhöhen, um sich für aktuelle und potenzielle Arbeitnehmer attraktiver zu machen. Makler können diesen Trend nutzen und sogenannte Upselling-Gespräche mit ihren Arbeitgeber-Kunden führen.

In der Politik wird auch eine bAV-Pflicht in Form eines sogenannten Opting-out-Modells diskutiert. So soll die bAV automatisch angeboten werden, es sei denn, der Arbeitnehmer widerspricht aktiv. Was halten Sie davon?

Simon: Nicht viel. Zwang ist selten gut. Schließlich wollen Menschen Entscheidungen, die ihr Leben und ihre Finanzen betreffen, selbst treffen.

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