Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren

Falschberechnung von Bewertungsreserven R+V und Condor zahlen LV-Kunden Überschüsse nach

Von in NewsLesedauer: 1 Minute
VZHH-Gebäude
VZHH-Gebäude: Verbraucherschützer vermuten, dass auch weitere Lebensversicherer die Bewertungsreserven falsch berechnet haben. | Foto: VZHH
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Externe Inhalte anpassen

An dieser Stelle finden Sie externen Inhalt, der unseren Artikel ergänzt. Sie können sich die externen Inhalte mit einem Klick anzeigen lassen. Die eingebundene externe Seite setzt, wenn Sie den Inhalt einblenden, selbstständig Cookies, worauf wir keinen Einfluss haben.

Externen Inhalt einmal anzeigen:

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt und Cookies von diesen Drittplattformen gesetzt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Die Lebensversicherer R+V und Condor haben ihren Kunden über Jahre einen Teil der Bewertungsreserven vorenthalten. Das berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH). Die Verbraucherschützer berufen sich dabei auf Schreiben der beiden Versicherer aus dem Jahr 2021, in denen sie die Falschberechnung einräumen und eine Auszahlung der ausstehenden Beträge ankündigen. Dabei geht es auch um einen Vertrag, der bereits 2017 ausgezahlt wurde. Die Nachzahlungen betragen laut VZHH viele hundert Euro.

Vermutlich auch weitere Versicherer betroffen

„Wir vermuten, dass auch Kunden weiterer Versicherer betroffen sind“, sagt Sandra Klug von VZHH. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven ist 2014 durch das Lebensversicherungsreformgesetz neu geregelt worden. Die Verbraucherschützer raten allen Kunden, deren Lebensversicherungsvertrag ab 2014 ausgelaufen ist oder gekündigt wurde, die Kalkulation überprüfen zu lassen. Dafür haben sie einen Musterbrief entworfen, mit dessen Hilfe die Verbraucher ihre Lebensversicherung auffordern können, die korrekte Berechnung der Überschussbeteiligung und Bewertungsreserven zu prüfen und etwaige Nachzahlungen zuzüglich Verzugszinsen unverzüglich auszuzahlen.

>> Zum Musterbrief

Um einen Überblick zu bekommen, wie viele Kunden von welchen Versicherern betroffen sind, bittet VZHH um Mithilfe. Sie fordert betroffene Verbraucher auf, die Benachrichtigungen ihrer Versicherer über eine fehlerhafte Berechnung der Überschussbeteiligung an [email protected] weiterzuleiten.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden
Tipps der Redaktion