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Sachkundeprüfung: „Auch dumme Fragen sind erlaubt“

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Der Aufgabenpool für mündliche Prüfungen besteht aus sieben Prüfungsfällen, die die Prüfer noch ausschmücken können. „Auch dumme Fragen sind erlaubt“, sagt Rottenbacher. Nur wer sich dadurch nicht aus dem Konzept bringen lasse, sei fit für den Beratungsalltag.

Nach genau 20 Minuten brechen die Prüfer das Gespräch ab, werten es aus und teilen dem Kandidaten das Ergebnis mit. Wer nicht bestanden hat, kann die Prüfung beliebig oft wiederholen.

Ermessensspielräume für Behörden

Die IHK-Prüfung ist seit dem 1. Januar Voraussetzung, um als Finanzberater nach Paragraf 34 f Gewerbeordnung (GewO) arbeiten zu können. Aber nicht für alle. Absolventen bestimmter Studien- und Ausbildungsgänge (siehe Kasten) sowie 34-c-Berater, die in den vergangenen sechs Jahren ununterbrochen in ihrem Beruf tätig waren und dies durch Arbeitgeberbescheinigungen, Provisionsabrechnungen oder Prüfberichte gemäß Paragraf 16 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) belegen können, sind von den Prüfungen befreit (Alte-Hasen-Regelung).
Ob ihre Ausbildung und Berufserfahrung als Sachkundenachweis aus reicht, erfahren Berater bei der Behörde, die für Zulassungen nach Paragraf 34 f GewO zuständig ist. Das ist je nach Bundesland entweder das Gewerbeamt oder die IHK. Bei erfahrenen Beratern, die ihre langjährige Tätigkeit für eine kurze Zeit unterbrochen haben, haben die Behörden Ermessensspielräume, die sie unterschiedlich nutzen können. Das betrifft zum Beispiel Angestellte, die durch einen Arbeitgeberwechsel ein oder zwei Monate arbeitslos waren, sowie Mütter und Väter, die nach der Geburt ihrer Kinder in Elternzeit gingen.

Ein Sonderfall sind auch selbstständige Berater, die zwar seit 2006 ununterbrochen gearbeitet, es aber versäumt haben, regelmäßig die Prüfberichte abzugeben. Man könne einen Bericht zwar auch nachträglich einreichen, so Mona Moraht, Rechtsanwältin und Referatsleiterin Gewerberecht beim Deutschen Industrieund Handelskammertag (DIHK). Empfehlen würde sie das aber nicht. Schließlich sei es eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bestraft werde. Da sei die Sachkundeprüfung die bessere Wahl. Moraht: „Für einen erfahrenen und fachkundigen Berater dürfte sie kein großes Problem sein.“

Frank Rottenbacher sieht das anders. Ohne Vorbereitung würde er die Prüfung „nicht mit einer 1“ bestehen, erklärt er. Ronny Schröpfer, Geschäftsführer der Deutschen Versicherungsakademie (DVA), geht noch weiter und erklärt, die Prüfung sei aus dem Stegreif nicht zu schaffen. „Das ist wie beim Führerschein“, sagt er. „Nicht alle Menschen, die seit Jahren Auto fahren, würden erneut durch die Fahrprüfung kommen.“ IHK ist nicht das wahre Leben

André Wohlert von der Deutschen Makler Akademie (DMA) sieht es ähnlich. „IHK und das wahre Leben klaffen weit auseinander“, sagt er. Kaum ein Berater steige in seinem Berufsalltag so tief in viele Themengebiete ein, wie es die IHK von ihren Prüflingen verlangt. Außerdem müssten sich die meisten Berater auf den psychischen Druck einer Prüfungssituation einstellen.