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in Markt und Trends (Sachwerte)Lesedauer: 5 Minuten

Versicherungen und Sachwertinvestments „One-fits-all-Ansatz ist zu undifferenziert“

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Gibt es seitens der KVGen noch Nachholbedarf bei der professionellen Datenaufnahme, Analyse und Dokumentation?

Zahn: Bei der Datenaufnahme liegt die zurzeit größte Herausforderung für KVGen sicherlich immer noch in der Schnittstelle zwischen Property Manager und dem Asset- und Fondsmanagement der KVG. Leider hat sich bislang noch kein Standard in der Branche durchgesetzt. Wir befinden uns mit anderen Marktteilnehmern im Gespräch, um dies zu verbessern. Hinsichtlich der Datenanalyse lässt sich das nicht pauschal beantworten. Manche KVGen sind da bereits state-of-the-art, andere haben durchaus noch erheblichen Nachholbedarf. Es zeigt sich aber, dass sich die Branche bewegt und sich zumindest mit dem Thema befasst. Dies ist zuletzt nicht nur der Regulierung geschuldet.

Meinen Sie, dass diese Datenaufarbeitung noch mehr institutionelle Investoren überzeugen wird, in AIFs zu investieren?

Zahn: Das grundsätzliche Interesse an AIF muss natürlich da sein. Aber wenn die Datenaufbereitung nicht passt und beispielsweise SCR-Beiträge nicht geliefert werden können, kann das ein K.O.-Kriterium sein. Wer institutionelle Investoren ansprechen und bedienen will, sollte auch die entsprechenden Anforderungen erfüllen können.

Bis zu welchem Anteil könnte ein Solvency-II-Investor in illiquide AIFs investiert sein?

Zahn: Entgegen der bislang geltenden Quotenregelung aus dem „alten VAG“, existiert nach Solvency II keine pauschale Einschränkung der Investitionsziele. Jedoch sieht der Gesetzgeber vor, dass Versicherungen, die ihre Investments im Sinne einer Risikodiversifizierung breit streuen, kleinere SCR-Beträge hinterlegen müssen, als diejenigen, die eine hohe Allokation ihrer Investitionen in einer Risikoklasse bündeln.

Halten Sie die SCR-Anforderungen für realitätsnah?

Zahn: Der One-fits-all-Ansatz, den die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA hier fährt, lässt eine gewisse Differenzierung der aufsichtsrechtlichen Risikobewertung vermissen. Immobilien – egal ob selbst genutzt, egal in welcher Lage, egal welcher Nutzungsart – werden stets mit dem gleichen SCR-Betrag behaftet. Das in diesen unterschiedlichen Objektarten auch unterschiedliche Risiken verborgen sind, ist jedem Marktteilnehmer klar. Beispiele dieser Art gibt es weitere – wie bei jeder Einführung eines neuen Aufsichtsregimes. Jedoch sollte mit dem Solvency-II-Regime eine Regulierung geschaffen werden, die dem Investor in Bezug auf seine Kapitalhinterlegungspflichten grundsätzlich mehr Freiheiten bei gleichzeitig mehr Eigenverantwortung einräumt. Die Voraussetzungen hierfür sind durch die Auflösung der ehemaligen Quotenregelung geschaffen – dieses Mehr an Mündigkeit begrüße ich und halte es für marktgerecht.

Und wie sieht das beim Datenmanagement aus?

Zahn: Dort kann man durchaus in Frage stellen, warum es professionell arbeitenden Institutionen mit den heute verfügbaren technisch ausgereiften Möglichkeiten nicht ohne große Projekte gelingt, die geforderten Informationen an die Behörden zu liefern. Dabei ist nämlich in der Regel nicht die SCR-Berechnung das Problem. Stattdessen ist die größte Herausforderung zu identifizieren, in welche Vermögensgegenstände tatsächlich investiert wurde. Der sogenannte Look-Through-Ansatz gelingt bis heute nicht jeder KVG. In dieser Hinsicht kann ich als Organisationsberater nur für eine weitere Professionalisierung unserer Branche plädieren.

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