Schlichtungsstelle des Votum-Verbands Darüber beschweren sich Vermittler und Kunden
Der Votum-Verband hat für Verbraucher und Vermittler nach den Paragrafen 34 c bis i Gewerbeordnung (GewO) eine Schlichtungsstelle ins Leben gerufen, die im Frühjahr 2018 die Zulassung vom Bundesamt für Justiz erhalten hat. Nun zieht die Schlichtungsstelle für die gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung Bilanz für ihr erstes Geschäftsjahr.
Insgesamt bekamen die Schlichter im Laufe des vergangenen Jahres 23 Schlichtungsanträge. Einige davon waren von vornherein unzulässig oder wurden zurückgenommen. Bei fünf Anträgen verwies die Schlichtungsstelle an den Versicherungsombudsmann oder den Ombudsmann der privaten Banken, da sich diese gegen Versicherungen und Banken richtete. In weiteren fünf Verfahren konnte ein Schlichtungsverfahren nicht eröffnet werden, da der jeweilige Antragsgegner sich nicht bereit erklärt hatte, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
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In sechs Fällen kam es zu einem Schlichtungsverfahren. Fünf davon dauerten am Jahresende noch an. Bei diesen sechs Schlichtungsanträgen ging es jeweils zweimal um die Vermittlung einer Zahnzusatzversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung und je einmal um Baufinanzierung und einen Investmentfonds.
Weitere Informationen über die Schlichtungsstelle erhalten Sie auf deren Homepage. Jeder zugelassene Vermittler hat die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle für sich zu nutzen und sich auf der Homepage zu registrieren.