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Schlimme Finger im August 2019 Vor diesen Finanzunternehmen warnt die Bafin

Bafin-Gebäude in Frankfurt: Die Behörde hat wieder einigen Geschäftsmodellen den Riegel vorgeschoben
Bafin-Gebäude in Frankfurt: Die Behörde hat wieder einigen Geschäftsmodellen den Riegel vorgeschoben | Foto: © Kai Hartmann Photography / BaFin

Next Capital Market Limited/Coinstrader

Die Finanzaufsicht hat der Next Capital Market Limited, Tortola auf den Britischen Jungferninseln, die Anlageberatung verboten. Das Unternehmen spricht deutsche Verbraucher an und will ihnen bei Bitcoin-Käufen und Geschäften zur Seite stehen, die über die unternehmenseigene Plattform www.coinstrader.com laufen sollen. Es berät zu Finanzinstrumenten wie Kryptowährungen und finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD). Damit betreibt es gewerbsmäßig die Anlageberatung, hat aber keine Erlaubnis nach Paragraf 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG). Vor der Plattform Coinstrader warnte die Bafin bereits im Mai 2019.

Orion Consulting Ltd./Kapitalswiss

Die Orion Consulting Ltd. aus Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen, muss ihren unerlaubten Eigenhandel beenden. Das Unternehmen kontaktiert deutsche Verbraucher und bietet ihnen auf seiner Handelsplattform www.kapitalswiss.com CFDs auf Währungspaare, Rohstoffe und Aktien an. Das gilt vor dem Gesetz als Eigenhandel, eine entsprechende Erlaubnis nach KWG liegt allerdings nicht vor. Vor der Plattform Kapitalswiss warnte die Bafin bereits im April 2019.

Centegic GmbH

Die Centegic GmbH aus Berlin muss ihr unerlaubt betriebenes Finanztransfergeschäft einstellen, sprich: kein Zahlungsverkehr mehr. Sie nimmt auf ihrem Geschäftskonto Geld von Privatpersonen entgegen und leitet es auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.hybridreserve.com Geld ein, damit es ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben wird.

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Plattform Aspen Holding

Kein länderübergreifender Eigenhandel mehr – so lautet der Beschluss der Bafin in Bezug auf das Unternehmen Next Trade Ltd. im ozeanischen Land Vanuatu. Das Unternehmen bietet deutschen Kunden auf den hauseigenen Handelsplattformen www.aspenholding.com und www.olympusmarkets.com CFDs an, die auf Grundwerte wie Rohstoffe, Indizes, Aktien und Währungen laufen. Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach KWG, allerdings ohne die nötige Erlaubnis der Bafin.

Die zeitweise als Betreiberin der Plattform angegebene TLC Consulting Ltd von den Marshallinseln, hat ebenfalls keine Erlaubnis der BaFin. Derzeit treten viele möglicherweise unseriöse Handelsplattformen an den deutschen Markt heran, beobachtet man bei der Behörde. Bei einigen bestehe der Verdacht der organisierten Kriminalität.

Eichmann & Lorenz Konsulting B.V.

Die Eichmann & Lorenz Konsulting B.V. aus Amsterdam, Niederlande, darf keine Finanzportfolios mehr für deutsche Anleger verwalten. Auf der Internetseite www.eichundlor.com gibt das Unternehmen an, der größte bankenunabhängige Vermögensverwalter in Großbritannien zu sein. Es wirbt mit der Entgegennahme von Kundengeld, um es nach einem Multi-Asset-Ansatz anzulegen und zu verwalten. Allerdings hat es dafür nicht das nötige Okay. Außerdem, so merkt die Bafin an, nutzt es Inhalte der Internetseite eines zugelassenen Geldinstituts, um sich selbst als seriös darzustellen.

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