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Aktualisiert am 17.09.2020 - 14:42 Uhrin RegulierungLesedauer: 3 Minuten

Schlimme Finger im August 2020 Vor diesen Finanzdienstleistern warnt die Bafin

Strand auf den Seychellen. Im Inselstaat hat auch die Betrügerfirma Celestial Trading ihren Sitz.
Strand auf den Seychellen. Im Inselstaat hat auch die Betrügerfirma Celestial Trading ihren Sitz. | Foto: Imago / Westend61

Auch in der August-Ausgabe listet das BaFin-Journal wieder einige Unternehmen mit fragwürdigen Geschäftspraktiken auf. Zwei von ihnen sind alte Bekannte der Finanzaufsicht.

Atrium Management 1126
Das Unternehmen mit Sitz in Apenburg-Winterfeld betreibt unerlaubte Finanztransfergeschäfte, indem Gelder von Privatpersonen an diverse Auslandskonten mehrerer Gesellschaften weitergeleitet werden. Die BaFin hat die   sofortige Einstellung und Abwicklung des Geschäfts angeordnet.

Zanfir Trading
Die haftungsbeschränkte UG in Gründung betreibt das gleiche Geschäft. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Online-Handelsplattform fibonetix.com Gelder ein, damit diese dem intern bei der Plattform geführten Konto gutgeschrieben werden. Auch hier hat die BaFin die Abwicklung angeordnet.


FX-Leader Limited/fx-leader.com
Gegenüber diesem in der Karibik ansässigen Unternehmen hat die BaFin die Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet. Sie betreibt die Handelsplattform www.fx-leader.com unter anderem für finanzielle Differenzkontrakte (CFD) und Devisen gewerbsmäßig, obwohl sie keine Erlaubnis vorweisen kann.

 

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FrankfurtFX
Das Unternehmen FrankfurtFX nutzt Vertragsunterlagen mit dem Titel „Vereinbarung – FrankfurtFX Über Risiko-freies Investment“ mit einem BaFin-Logo. Damit soll eine Erlaubnis der Finanzaufsicht gemäß § 32 Kreditwesengesetz vorgegaukelt werden, die gar nicht vorliegt, wie die BaFin klarstellt.

 

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