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Aktualisiert am 17.09.2020 - 14:42 Uhrin RegulierungLesedauer: 3 Minuten

Schlimme Finger im August 2020 Vor diesen Finanzdienstleistern warnt die Bafin

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BoerseFX
Das Unternehmen gibt in seinem Impressum auf der Webseite www.boersefx.de an, es sei in Großbritannien ansässig und von der dortigen Finanzaufsicht FCA lizenziert. Diese Behauptung ist laut FCA falsch. Das Unternehmen wird auch nicht von der BaFin beaufsichtigt.

ESBInvest
Auch das Unternehmen mit angeblichem Sitz in Frankfurt besitzt keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz, sondern unerlaubt tätig. Es wirbt mit einer „Zertifizierung“ der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA, der britischen Finanzaufsicht FCA und der BaFin. Diese hat dem Unternehmen für den Fall, dass es sein Einlagengeschäft weiter betreibt, 1,5 Millionen Euro Zwangsgeld angedroht.

bafin-finanz.de/Celestial Trading/Capital Force
Mit der Webseite bafin-finanz.de und der E-Mailadresse [email protected] haben Betreiber aus dem Umfeld der Celestial Trading und der Capital Force mit Sitz in Samoa ein neues Betrugsmodell entwickelt. Es zielt darauf ab, geschädigte Anleger der Plattform Option888 ein weiteres Mal zu betrügen, warnt die BaFin. Wer die mittlerweile stillgelegte Webseite aufgerufen hatte, wurde unmittelbar auf die echte BaFin-Webseite weitergeleitet. So sollte die E-Mailadresse legal wirken.

Celestial Trading mit Sitz auf den Seychellen ist ein alter Bekannter der Finanzaufsicht: Bereits 2018 ordnete sie die Einstellung und Abwicklung unerlaubter Finanzkommissionsgeschäfte an. Gleiches gilt für Capital Force mit Sitz auf Samoa, deren Hintermänner bis heute unauffindbar sind. Beide Firmen nutzten die Plattform Option888. Die BaFin warnt, dass dieselben Betreiber oder Nachahmer ähnliche Seite wie etwa bafin-finanzen.de, bafim.de oder bafin-lawyers.com nutzen könnten, um Anleger zu ködern.

Fake-Anrufe zu Versicherungen

Und weiterhin gilt: Die BaFin wendet sich weder telefonisch noch per E-Mail an Verbraucher, um sie über Versicherungsverträge zu informieren. Darauf weisen die Finanzaufseher angesichts neuer Fake-Anrufe auch in der aktuellen Ausgabe des BaFin-Journals hin.

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