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Schlimme Finger im Juni 2020 Vor diesen Finanzdienstleistern warnt aktuell die Bafin

Von in NewsLesedauer: 4 Minuten
Estlands Hauptstadt Tallinn: Zwei der diesmonatlichen schlimmen Finger im Bafin-Journal haben ihren Sitz angeblich dort.
Estlands Hauptstadt Tallinn: Zwei der diesmonatlichen schlimmen Finger im Bafin-Journal haben ihren Sitz angeblich dort. | Foto: Angelo Giordano / Pixabay.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat wieder einigen Akteuren am Finanzmarkt das Handwerk gelegt (oder es zumindest versucht). Hier sind sie im Überblick, wobei wir mit dem unerlaubten Eigenhandel beginnen.

Silverdale Holdings Ltd.

Das Unternehmen mit Sitz in Kingstown auf St. Vincent und den Grenadinen muss seinen grenzüberschreitenden Eigenhandel beenden. Es bietet deutschen Kunden auf der hauseigenen Handelsplattform www.topinvestus.com sogenannte Differenzkontrakte (Contracts for Difference, CFDs) an. Mit diesen Derivaten kann man zwar Portfolios und Positionen sinnvoll steuern, aber – wenn man sie ausschließlich benutzt – auch trefflich zocken und Geld verlieren. In diesem Fall liefen sie auf Rohstoffe, Indizes, Aktien und Währungen.

Das Ganze gilt als gewerbsmäßiger Eigenhandel und erfordert eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Die liegt hier aber nicht vor.

Dabei weist die Bafin darauf hin, dass das kein Einzelfall ist, sondern viele möglicherweise unseriöse derartige Plattformen unterwegs sind. Es bestehe auch der Verdacht auf organisierte Kriminalität.

Netbit Services and Solutions Limited ...

... aus Tallin, Estland, ist so ein Beispiel und soll ebenfalls den Eigenhandel beenden. Auch hier geht es um CFDs, nur dass die Plattform www.elitetrading.co heißt.

CFNX Holdings

Andere Namen, gleiches Schema. Die Firma mit den vier Buchstaben und Sitz in Tallin soll den Eigenhandel tunlichst aufgeben. Es geht (wieder mal) um CFDs, hier allerdings auf Währungen und Kryptowährungen. Die Handelsplattform heißt www.kapnetz.com.

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Tills Web GmbH

Die Firma aus Nackenheim nimmt auf Geschäftskonten Geld entgegen und leitet es auf diverse ausländische Konten weiter. Das zählt als Finanztransfergeschäft, die dafür nötige Erlaubnis haben die Nackenheimer allerdings nicht.

Ebenso wie das Berliner Unternehmen ...

Arveras UG

Auch hier wollten die Verantwortlichen Geld von Privatpersonen entgegennehmen und ins Ausland weiterleiten. Auch hier schob die Bafin der Sache einen Riegel vor.

P & B Modern Management

Und noch jemand, der sich im Finanztransfergeschäft versuchen wollte, aber an der Bafin scheiterte. Das Berliner Unternehmen mit obigem Namen nahm Geld von Privatpersonen an und leitete es auf Konten von Unternehmen im Ausland weiter. Das Ganze lief über die nicht lizenzierte Plattform www.bfxinternational.com, bei der Handelskonten laufen sollten.

Heike Martyniak ...

... nannte ihre Kundenverträge „Tigerladys Project passives Einkommen mit CFDs“ und nahm dafür Geld entgegen, das sie ohne Bedingungen zurückzahlen wollte. Das zählt aber als Einlagengeschäft, was die Bafin wiederum genehmigen muss. Hat sie aber nicht.

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