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Schlimme Finger im März 2020 Vor diesen Finanzdienstleistern warnt aktuell die Bafin

Bafin-Gebäude in Frankfurt: Die Finanzaufsicht trägt Sorge dafür, dass Betreiber von erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen auch eine Lizenz vorweisen.
Bafin-Gebäude in Frankfurt: Die Finanzaufsicht trägt Sorge dafür, dass Betreiber von erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen auch eine Lizenz vorweisen. | Foto: Kai Hartmann Photography

Jürgen Burchert, Staufen

Die Bafin wirft Jürgen Burchert vor, unerlaubtes Einlagengeschäft zu betreiben. Burchert habe Geld angenommen und Kunden mündlich eine Rückzahlung plus Verzinsung in Aussicht gestellt. Allerdings gebe es dafür keine behördliche Erlaubnis. Burchert solle das bislang angenommene Geld vollständig an die Geldgeber zurücküberweisen, fordern die Finanzaufseher.

Bizzilion Limited

Es bestehe der begründete Verdacht, dass die Firma Bizzilion Limited unerlaubterweise Vermögensanlagen vertreibe, heißt es weiter von der Bafin. Die beanstandeten Angebote liefen unter den Namen „Sports Broadcasts 3.0“, „Sports Broadcasts 4.0“, „TV & Movie Broadcasts 4.0“ sowie „Game Streaming Broadcasts 2.0“. Hierfür gebe es keine Verkaufsprospekte, monieren die Finanzaufseher.  

 Treevest

Der Anbieter Treevest darf öffentlich keine Direktinvestments in sogenannte Paulownia-Bäume mehr anbieten, beschied die Bafin: Auch hier liege kein Verkaufspropekt vor.

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Nexo-Group, Berlin

Die Nexo-Group, die als Firmensitz die Bundeshauptstadt angibt, wirbt auf ihrer Internetseite mit Konten für den Handel mit Fremdwährungen (sogenanntes Forex-Trading) und Kryptowerten. Allerdings sei weder das Unternehmen unter der angegebenen Anschrift zu ermitteln, noch besitze die Nexo-Group eine Erlaubnis nach deutschem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen.

EXW-Wallet/Vivaexchange

Die estnische Firma Vivaexchange wirbt auf ihrer Internetseite www.exw-wallet.com unter anderem für den Handel mit digitalen Währungen. Sie verspricht darüber hinaus Kreditkarten auszugeben und ein PoS- (Point of Sale) Bezahlsystem einzurichten. Da auf der Seite auch die Rede von einem Vertriebsleiter Deutschland ist, verdächtigt die Bafin das Unternehmen, hierzulande Zahlungsdienste und Finanzdienstleistungen anzubieten – ohne eine Genehmigung dafür zu besitzen. Die zentrale Holdinggesellschaft von Vivaexchange soll die EXW Global aus Vaduz in Liechtenstein sein, heißt es von der Bafin weiter.

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