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Schlimme Finger im Mai 2020 Vor diesen Finanzdienstleistern warnt aktuell die Bafin

Kurs-Check mit dem Smartphone: Die Bafin verbot im Mai häufig das Finanztransfergeschäft, das Online-Handelsplattformen Kundengeld liefern sollte.
Kurs-Check mit dem Smartphone: Die Bafin verbot im Mai häufig das Finanztransfergeschäft, das Online-Handelsplattformen Kundengeld liefern sollte. | Foto: William Iven / Pixabay

Arbeitnehmer Unterstützungskasse Österreich (AUKÖ) ...

... vertreten durch Dr. Richard Büttgen, muss ihre Geschäfte beenden. Es geht um Einlagen, Anlageverwaltung und Eigenhandel. Der in Österreich eingetragene Verein mit Sitz in Wien bietet Arbeitnehmern in Österreich und Deutschland Hilfe bei Arbeitslosigkeit/Arbeitsunfähigkeit (Versorgungsplan „JoblessCare“), in Krankheitsfällen (Versorgungsplan „Health’n’App“) und im Rahmen der Altersvorsorge (Versorgungsplan „DigitalPension“) an. Dafür müssen die Kunden aber Vereinsmitglied werden und einen monatlichen Beitrag zahlen.

Die AUKÖ will angeblich mit den Mitgliedsbeiträgen der deutschen Arbeitnehmer, die den Pensionsplan gewählt haben, Bitcoins und Ether kaufen und mit diesen Kryptowerten handeln, um damit Überschüsse und Verluste zwischen dem Pensionsplan und ihren beiden anderen Versorgungsplänen auszugleichen. Die nötige Lizenz nach Kreditwesengesetz (KWG) hat der Verein aber nicht.

Hrondotto UG

Das Unternehmen aus Berlin nimmt auf seinem Geschäftskonto Kundengeld an und leitet es auf diverse ausländische Konten fremder Unternehmen weiter. Das betrifft insbesondere Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform stsroyal.com. Das alles gilt als sogenanntes Finanztransfergeschäft, das die Bafin nicht erlaubt hat. Deshalb muss Hrondotto es beenden.

Davis Consulting and More GmbH

Das Unternehmen nimmt auf Geschäftskonten Geld von Privatkunden entgegen und leitet es auf ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter. Das gilt als unerlaubtes Finanztransfergeschäft.

Fintech Services GmbH

Auch diese Firma nimmt Geld auf Geschäftskonten an und leitet es ins Ausland weiter. Unter anderem zahlen Kunden somit auf ein Handelskonto ein, das zur nicht lizenzierten Internethandelsplattform marketgbp.com gehört.

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Vinog Logik Consult GmbH i.G.

Noch in Gründung, kann die Vinog Logik ihr Finanztransfergeschäft gleich wieder beenden. Der Vorgang läuft wie bei den anderen Transferdienstleistern auch. Nur dass die Kunden hier auf Handelskonten der Plattform marketgbp.com einzahlen.

Intersafety GmbH

Und noch ein Unternehmen, das Kundengeld annimmt und auf ausländische Konten anderer Gesellschaften weiterschiebt. Und das gar nicht darf.

Betamarket UG

Dito. Betamarket nimmt ebenfalls unerlaubt Kundengeld an und leitet es an Betreiber nicht-lizenzierter Online-Handelsplattformen im Ausland weiter.

Digiteck UG

Und der Letzte in diesem Bunde, der ohne Erlaubnis Kundengeld verbucht und auf ausländische Konten weiterleitet.

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