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Schlimme Finger im September 2020 Vor diesen Finanzdienstleistern warnt aktuell die Bafin

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Swiss Capital/swisscapital.com

Das Unternehmen Swiss Capital mit Sitz in der Karibik muss seinen grenzüberschreitenden Eigenhandel einstellen, da die für die gewerbsmäßigen Eigenhandel erforderliche Erlaubnis fehlt. Es betreibt die Handelsplattform FXLeader, die über die Domain swisscapital.com erreicht werden kann.

AND Corp Limited / swiss-capital.fm

Das Unternehmen betreibt eine unerlaubte Finanzportfolioverwaltung und muss sowohl diese als auch den ebenfalls nicht erlaubten Eigenhandel einstellen.

Qoin Capital Limited / qoin-capital.com / qoincapital.com

Auch dieses Unternehmen hat keine Erlaubnis für die Finanzportfolioverwaltung und
betreibt unterlaubten Eigenhandel. Beides hat Qoin umgehend zu unterlassen.

Krypto-Automaten

Zudem weist die Bafin darauf hin, dass das öffentliche Aufstellen von Automaten an denen Krypto-Währungen veräußert oder erworben werden können, verboten ist, wenn die Aufstellern die Erlaubnis gemäß Paragraf 32 Kreditwesengesetz fehlt. Wer solchen Unternehmen Strom, Räumlichkeiten oder Internetanschlüsse zur Verfügung stellt, könnte damit selbst ins Visier der Bafin geraten. Die Finanzaufseher raten Vermietern daher, einen Nachweis über die Bafin-Lizenz zu verlangen und sich nicht mit einer bloßen Gewerbeanmeldung zufriedenzugeben.

Fehlende Zulassung

Ferner warnt die Bafin davor, dass den Unternehmen Kohn Consulting und Executive ProFx (tritt auch unter dem Namen Elite Property Vision auf) die Zulassung nach Paragraf 32 Kreditwesengesetz (KWG) fehlt. Bei Wagencia Deutschland, Consult-it, Binnewies und Sicher Bezahlen-DE liegt keine Zulassung gemäß Paragraf 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) vor.

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