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Schutz bei schweren Krankheiten: Der Katastrophenschutz-Tarif der Württembergischen

Foto: Fotolia
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Mit dem Kostenerstattungstarif AKG der Württembergischen sollen gesetzlich Versicherte sich alle Vorteile, die Privatversicherte bei medizinisch notwendigen ambulanten Behandlungen von schweren Krankheiten haben, auch sichern können.

„Durch den Katastrophenschutz-Tarif wird der gesetzlich Versicherte zum direkten Vertragspartner des Arztes. So kann er im Fall einer schweren Erkrankung alle Leistungen selbst mit dem Arzt vereinbaren“, sagt Alexandra Markovic, Vertriebsdirektorin bei der Württembergischen Vertriebsservice GmbH. „Unabhängig vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse erhält der gesetzlich Versicherte im ambulanten Bereich so garantierten Zugang zu den modernsten medizinischen Behandlungsmöglichkeiten und Medikamenten.“

Dabei übernimmt der Versicherer ärztliche Heilbehandlungen und eine ambulante Psychotherapie bis zu 30 Sitzungen komplett. Zusätzlich werden Kosten für alle zugelassenen Arznei- und Verbandmittel – auch für homöopathische Präparate – sowie Kosten für Heilmittel und für Hilfsmittel (ohne Sehhilfen) von der Württembergischen erstattet. Abgedeckt sind auch Transportkosten im Falle eines Notfalls oder bei der Fahrt hin und zurück zur Dialyse-, Chemo- oder Strahlentherapie.

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„Der gesetzlich Versicherte muss im Leistungsfall bei seiner Krankenkasse das Kostenerstattungsverfahren beantragen“, so Markovic. „Mit dieser Beantragung beginnt dann die Leistungspflicht aus dem Tarif“. Sollte der Kunde das Sachleistungsprinzip beibehalten (kein Kostenerstattungsprinzip), so erstatte die Württembergische trotzdem 100 Prozent der Kosten der notwendigen Untersuchungen zur Sicherstellung der Diagnose im Vorfeld plus 50 Prozent der eigentlichen Tarif-Leistungen – sofern keine Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geltend gemacht werden, oder der behandelnde Arzt keine Kassenzulassung hat.

Zudem verzichtet Württembergische beim Kostenerstattungstarif auf das ordentliche Kündigungsrecht sowie auf Wartezeiten. Ändern sich die Leistungen der GKV werden die Tarifleistungen angepasst. Nach einer der abgesicherten, schweren Krankheiten (siehe Liste unten) gilt der Versicherungsschutz weiter. Ab dann ist der Versicherte immer Privatpatient bei ambulanten Behandlungen.

Der Tarif ist für einen 35-jährigen Mann ab 25,77 Euro zu haben, eine gleichaltrige Frau zahlt 24,99 Euro. Weitere Informationen dazu gibt es hier.

Die Leistungen auf einen Blick

+ Ärztliche Heilbehandlung (auch Naturheilverfahren)
+ 100 Prozent ambulante psychotherapeutische Behandlung bis zu 30 Sitzungen, danach 80 Prozent
+ 100 Prozent Arznei- und Verbandmittel (auch homöopathische Präparate)
+ 100 Prozent Heilmittel nach Preis- und Leistungsverzeichnis
+ 100 Prozent Hilfsmittel (ohne Sehhilfen)
+ 100 Prozent Transportkosten (Notfall, Dialyse-, Chemo- und Strahlentherapie)
+ Häusliche Krankenpflege (zum Beispiel Verband- oder Katheterwechsel, Injektionen)
+ Schutzimpfungen
+ Vorsorgeuntersuchungen

Die abgesicherten Krankheiten

+ Herzinfarkt
+ Schlaganfall
+ Krebs
+ Insulinpflichtiger Diabetes
+ Aids beziehungsweise positive HIV-Mehrfachtestungen
+ Leber- oder Nierenversagen mit Dialysepflicht
+ Transplantationsbedarf
+ Amputation
+ Schwere Verbrennung
+ (künstliches) Koma
+ Querschnittslähmung (traumatisch bedingt)
+ Schweres Schädel-Hirn-Trauma (3. Grades)

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