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Schutz für breite Kreise Das ist die BU-Police für alle Erwerbstätigen

Lehrer: Die Golden IV richtet sich auch an Zielgruppen, die sonst nur schwer eine BU-Absicherung bekommen (Foto: Szepy/Istock)

Lehrer: Die Golden IV richtet sich auch an Zielgruppen, die sonst nur schwer eine BU-Absicherung bekommen (Foto: Szepy/Istock)

Thorben van Elk // 29.08.2014 //  PDF

Nicht alle Erwerbstätigen bekommen eine BU-Police. Jetzt gibt es eine Alternative, die breiten Bevölkerungskreisen offensteht. Der Beruf soll keinen Einfluss auf Leistungshöhe und Leistungsanspruch haben. 

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„Golden IV“ heißt ein neues Konzept des Versicherers LV 1871 zur Arbeitskraftabsicherung. Das Kürzel „IV“ steht für das Risiko der Invalidität. Die Police soll vor den finanziellen Folgen schützen, wenn ein Unfall oder eine Erkrankung ein schweres Handicap zur Folge haben.

Die Absicherung ruht auf zwei Säulen. Die Kunden erwerben zum einen den Anspruch auf monatliche Rentenzahlungen. Diese werden bei ernsthaften Schädigungen ein Leben lang gewährt, falls sich der Gesundheitszustand nicht nachhaltig bessert.

Zum anderen leistet die Police eine Einmalzahlung, damit schnelle Hilfe organisiert werden kann. „Erfahrungsgemäß ist zu Beginn der Bedarf an finanzieller Unterstützung besonders groß“, erläutert Rolf Schünemann das Konzept. Er ist Vertriebsvorstand der LV 1871, deren Tochter Trias Versicherung das Konzept zusammen mit dem BGV auf den Markt gebracht hat.

Bei der Golden IV zahlen alle Kunden im gleichen Alter für dieselben Leistungen auch den identischen Beitrag. „Der Beruf hat darüber hinaus weder Einfluss auf die frei wählbare Leistungshöhe noch auf den Leistungsanspruch“, so Schünemann. Lediglich zwischen Rauchern und Nichtrauchern wird unterschieden.

Gleichbehandlung für alle


Die Gleichbehandlung der Kunden macht die Golden IV für Angehörige von sonst schwer zu versichernden Berufsgruppen attraktiv. Hierzu zählen zum Beispiel Handwerker, Lehrer und Künstler. Auch Personen mit Vorerkrankungen werden nicht von vorneherein ausgeschlossen. „Die Golden IV eignet sich auch für Menschen, die sich eine Vorsorge gegen Berufsunfähigkeit nicht leisten können“, betont Schünemann.

So entrichten 30-jährige für den Anspruch auf eine lebenslange Rente von 1.000 Euro monatlich im Klassik-Tarif anfänglich einheitlich 15 Euro im Monat. Im Fall der Fälle zahlt die LV 1871 zusätzlich die einfache Jahresrente als Soforthilfe aus, in unserem Beispiel also 12.000 Euro. Darüber hinaus wird bei Unfällen das sogenannte Gipsgeld fällig. So erhalten Versicherte etwa bei einer Fraktur des Oberschenkels 2.000 Euro.

Neben dem Klassik-Tarif ist auch die Deckungsvariante „Exklusiv“ wählbar. In diesem Tarif fällt das Gipsgeld doppelt so hoch aus wie beim Klassik-Schutz. Wichtiger noch: Auch die Soforthilfe verdoppelt sich. Unser Beispielkunde würde bei Invalidität somit eine Einmalzahlung von 24.000 Euro erhalten. Außerdem hätte er Anspruch auf Hilfe im Haushalt und auf Fahrdienste, damit die Genesung zu Hause erfolgen kann.

Des Weiteren können Exklusiv-Kunden eine zusätzliche BU-Police ohne erneute Gesundheitsprüfung abschließen. Dieser Weg steht bis zum 30. Lebensjahr bei Berufsein- und -umstiegen offen. Für alle Zusatzleistungen zahlt unser Musterkunde anfänglich rund 6 Euro mehr im Monat. Doch welche Voraussetzungen müssen eigentlich erfüllt sein, um einen Leistungsanspruch auszulösen?

Monatliche Zahlungen erhalten Kunden, die nach einem Unfall in ihren Bewegungen wesentlich eingeschränkt sind, ihre Lebenskraft verlieren, weil wichtige Organe Schäden erlitten haben, Grundfähigkeiten wie das Hör- oder Sehvermögen verloren haben, ihre Selbstständigkeit eingebüßt haben oder schwer an Krebs erkranken (siehe Grafik).

Quelle: LV 1871

Der grundsätzliche Anspruch auf Rentenzahlungen unterliegt einigen kleineren Einschränkungen. So muss der Grad der Invalidität nach einem Unfall mindestens 50 Prozent betragen. Ebenso begründen Herzinfarkte, Schlaganfälle und Dialysen bereits eine Sofortleistung. Und bei Krebsleiden ist die Dauer der Rentenleistungen zeitlich befristet. Wie lange gezahlt wird, hängt von der Schwere des Leidens ab.

Personen mit Schreibtischberufen werden sich fragen, ob ihr Schutz auch greift, wenn sie trotz eines gesundheitlichen Schicksalsschlags weiterhin ihrer Arbeit nachgehen. Dies ist eindeutig zu bejahen. Denn die Police schützt gegen die finanziellen Folgen der Invalidität. „Ob die berufliche Tätigkeit weiter ausgeübt wird, ist für die Gewährung der Leistungen hingegen überhaupt nicht relevant“, stellt Schünemann klar.

BU-Schutz als Ergänzung


Wer seine Absicherung auf eine noch breitere Basis stellen möchte, kann alternativ oder zusätzlich die "Golden BU" der LV 1871 in Erwägung ziehen. Hierbei handelt es sich um eine klassische Berufsunfähigkeitspolice mit attraktiven Bedingungen. Berufsgruppen gibt es bei ihr nicht mehr. Neben dem Beruf bezieht die LV 1871 weitere risikomindernde Faktoren in die Prämienberechnung mit ein.

So erfolgt bei Antragstellung eine faire und individuelle Risikoeinschätzung. Hinzu kommt, dass die BU-Rente der LV 1871 bereits ab einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit gezahlt wird. Sogar das Pflegerisiko ist abgesichert: Bedürfen BU-Versicherte länger als zehn Jahre ununterbrochen der Pflege, läuft die einmal gewährte Leistung bis zum Lebensende weiter.

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Quelle: LV 1871
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