Im Dezember 2024 strich der Bundesverband Investment und Asset Management eine Regelung, die jahrelang als selbstverständlicher Standard nachhaltiger Geldanlage gegolten hatte: den pauschalen Ausschluss von Unternehmen, die mehr als zehn Prozent ihres Umsatzes mit Rüstungsgütern erzielen. Seitdem ist bei deutschen ESG-Fonds nur noch untersagt, was auch das Völkerrecht verbietet. Es war eine eher stille Anpassung mit weitreichenden Folgen.

Nur wenige Monate später zeigt die Wirkung: Laut BVI stieg der Anteil von Rüstungs- und Luft- und Raumfahrtunternehmen in aktiv verwalteten Artikel-8-Aktienfonds von 0,8 Prozent Ende 2024 auf 1,3 Prozent zur Jahresmitte 2025. Und das ist erst der Anfang.

Nun erschien die aktuelle Marktanalyse von Scope Fund Analysis zum deutschen Fondsuniversum. Ihr Befund verdichtet den Zeitgeist auf eine Formel: Artikel-9-Fonds schrumpfen, Artikel-8-Fonds wachsen – und wer wachsen will, braucht Flexibilität. Das Zusammenspiel dieser Entwicklungen beschreibt den Zustand einer ganzen Branche. ESG ist nicht verschwunden. Aber das Konzept verschiebt sich – von Überzeugung zu Opportunismus, von Ausschluss zu Spielraum.

Das große Umsortieren

Die Zahlen, die Scope auf Basis des Scope Explorers erhoben hat (Stand: 28. Februar 2026), lesen sich zunächst erfreulich: In Deutschland sind 6.623 Artikel-8-Fonds mit einem verwalteten Vermögen von 5,76 Billionen Euro zugelassen – ein Plus von 33 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Klingt nach Aufschwung. Ist aber keiner, zumindest nicht für ESG als Konzept.

Denn gemessen am Gesamtuniversum hat Artikel 8 Boden verloren. Noch im Februar 2025 verantworteten hellgrüne Produkte 61 Prozent des deutschen Fondsvermögens; ein Jahr später sind es noch 57 Prozent. Bei Artikel-9-Fonds ist das Bild noch ernüchternder: Anzahl und Vermögen sanken jeweils um rund sieben Prozent. Statt der 630 Fonds aus dem Vorjahr gibt es heute noch 584, ihr verwaltetes Vermögen sank auf 207 Milliarden Euro – ein Rückgang um 17 Milliarden.

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Dass dieser Trend kein deutsches Phänomen ist, belegen Morningstar-Daten: Europaweit verzeichneten Artikel-9-Fonds im Gesamtjahr 2025 Nettomittelabflüsse von 23 Milliarden Euro – das neunte Quartal in Folge mit negativen Flows. Artikel-8-Fonds sammelten im selben Jahr 257 Milliarden Euro ein, was 38 Prozent aller Mittelzuflüsse in EU-Fonds entspricht. Das Wachstum ist real. Es erklärt sich nur nicht mit Nachhaltigkeitsbegeisterung.

Den Grund kennt die Branche. Artikel-9-Fonds verfolgen ein explizites Nachhaltigkeitsziel und sind in der Praxis meist restriktiver konstruiert; Artikel-8-Fonds lassen jedoch deutlich mehr Spielraum. Wer in einer Welt investieren will, in der Rüstungsaktien zu den stärksten Performern zählen, wählt das flexiblere Produkt.

Rüstung wird grün

Was Scope in seiner Analyse des deutschen Fondsmarkts festgestellt hat, bekommt durch die BVI-Daten einen schärferen Kontrast. Fünf Artikel-8-Fonds investieren explizit in Rüstungsunternehmen – darunter der Future of European Defence Screened Ucits ETF (ISIN: IE000I7E6HL0) mit einem Vermögen von 179,6 Millionen Euro und der CPR Invest Europe Defense (ISIN: LU3079548932) von Amundi mit 34,9 Millionen Euro. Alle tragen das hellgrüne Siegel. Rechtlich ist das möglich, weil Artikel-8-Fonds schon mit einem ESG-Screening als Artikel 8 klassifiziert werden können und das Regelwerk erhebliche Spielräume lässt.

Besonders deutlich zeigt sich der Wandel bei Fonds mit Deutschland-Schwerpunkt. Dort liegt der Anteil von Unternehmen aus der Luft- und Raumfahrt- sowie Rüstungsindustrie laut BVI (auf Basis von Morningstar Direct) bereits bei 4,6 Prozent – Unternehmen wie Airbus und Rheinmetall finden sich nun in den Portfolios. Sogar bei den strengeren Artikel-9-Fonds wurde erstmals ein messbarer Rüstungsanteil von 0,2 Prozent registriert. Scope hat in seiner Analyse darüber hinaus ein Artikel-9-Produkt identifiziert, das die Aktie von Rheinmetall im Portfolio hält – zwar in geringer Position, doch es widerspricht der gängigen Vorstellung eines dunkelgrünen Fonds.

Die Erklärung liegt in einer strukturellen Lücke: Wenn ein Fonds CO2-Reduktion als ESG-Ziel definiert, sind Rüstungsinvestitionen so lange zulässig, wie sie kein anderes Nachhaltigkeitsziel wesentlich beeinträchtigen – das sogenannte „Do-No-Significant-Harm“-Kriterium. Die EU-Taxonomie schließt Rüstung auch nicht aus, sondern sie ist in der Taxonomie einfach nicht erfasst Der Widerspruch zwischen den Regelwerken ist kein Versehen – er ist eine Einladung.

Wie attraktiv diese Einladung inzwischen ist, zeigt auch das Angebot: Seit Anfang 2024 sind in Deutschland zehn neue Rüstungs-ETFs aufgelegt worden (hier geht's zum Artikel „Rüstungs-ETFs im Vergleich“), allein im Frühjahr 2025 kamen sieben hinzu, wie der BVI dokumentiert. Unabhängig davon zeigen Daten, dass die Lockerung der ESG-Kriterien den Abfluss aus nachhaltigen Fonds nicht aufhalten konnte: Während konventionelle Publikumsfonds im ersten Halbjahr 2025 knapp 50 Milliarden Euro Neugelder einsammelten, flossen aus Produkten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen 1,3 Milliarden Euro ab.

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Der regulatorische Widerspruch

Die Fondsindustrie navigiert durch ein Paradox, das Regulatoren selbst geschaffen haben. Auf der einen Seite verschiebt die kommende Novelle der EU-Offenlegungsverordnung die Anforderungen an Fonds deutlich nach oben. Die Europäische Kommission hat im November 2025 vorgeschlagen, das bekannte Zwei-Kategorien-System durch drei neue Klassen zu ersetzen: Transition, Sustainable und ESG Basics. Alle kategorisierten Produkte müssen mindestens 70 Prozent ihrer Portfolios auf die gewählte Nachhaltigkeitsstrategie ausrichten und verbindliche Ausschlüsse einhalten; je nach Kategorie greifen unterschiedliche Anforderungen, etwa bei kontroversen Waffen, Tabak und fossilen Aktivitäten. 

Auf der anderen Seite werden Unternehmen – die eigentlichen Datenlieferanten der Fondsindustrie – durch Omnibus-I und die reformierte EU-Taxonomie erheblich entlastet. Die Zahl der Datenpunkte beim Taxonomie-Reporting sank um 64 Prozent für Nicht-Finanzunternehmen und um 89 Prozent für Finanzunternehmen. Der Anwendungsbereich der CSRD wurde massiv eingegrenzt: Künftig müssen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz berichten.

Für Portfoliomanager bedeutet das die ungünstigste Kombination: strengere Nachweispflichten, weniger Datenbasis. Wer SFDR 2.0 ernst nimmt, muss teurere Datenanbieter beauftragen oder Wissenslücken in Kauf nehmen. Gleichzeitig sind die finalen Regeln noch längst nicht festgezurrt – Morningstar Sustainalytics erwartet, dass die finalen Regeln nicht vor 2026–2027 zu erwarten sind und zentrale Details erst in delegierten Rechtsakten festgelegt werden. Bis dahin plant, wer klug ist, bereits für die nächste Reklassifizierungswelle.

Namen unter Druck

Was SFDR 2.0 erst künftig erzwingen will, hat die Esma-Leitlinie zu Fondsnamen bereits vorexerziert – mit messbaren Ergebnissen und einem unerwarteten Nebeneffekt. Die Leitlinie gilt seit Mai 2025 auch für bestehende Fonds. Im Oktober 2024 trugen noch 2.401 Fonds mit einem Volumen von 1.238,5 Milliarden Euro einen ESG-bezogenen Begriff im Namen. Ende Februar 2026 waren es noch 1.707 Fonds mit 1.012 Milliarden Euro – ein Rückgang von 29 Prozent bei der Anzahl und 18 Prozent beim Volumen, wie Scope erhoben hat. Besonders hart traf es das Wort „Nachhaltigkeit“: Seine Nennung in Fondsnamen sank um 41,6 Prozent.

Das Ausmaß des Umbaus geht über Deutschland hinaus. Morningstar zählte seit Januar 2024 mindestens 1.733 umbenannte Fonds – etwa 37 Prozent aller Produkte im Anwendungsbereich der Leitlinie. Eine Esma-Analyse von knapp 1.000 Aktionärsmitteilungen der 25 größten EU-Fondsmanager mit kombiniert 7,5 Billionen Euro verwaltetem Vermögen zeigt, was hinter diesen Entscheidungen steckt: 64 Prozent der betroffenen Fonds änderten ihren Namen, 56 Prozent passten die Anlagestrategie an. Entscheidend war oft ein einziger Faktor: Fonds mit nennenswerter fossiler Exposition hatten eine rund 60 Prozent höhere Wahrscheinlichkeit, den Namen zu ändern, als vollständig konforme Produkte – bei US-amerikanisch geführten Managern sogar rund 65 Prozent im Vergleich zu EU-ansässigen Wettbewerbern.

Nicht alle Umbenennungen waren Rückzug. Aus dem Exodus entstand eine neue Nomenklatur: Fast die Hälfte der Fonds, die alle ESG-Begriffe strichen, ersetzte sie durch Wörter wie „Scored“, „Screened“, „Select“, „Advanced“ oder „Committed“. Esma hat angekündigt, diese Begriffswelt weiter zu beobachten. Ob sie ESG-Merkmale implizit signalisieren, ohne die Kriterien zu erfüllen, ist eine offene Frage – und eine, die Aufsichtsbehörden in den nächsten Jahren beschäftigen wird.

DWS führt die Liste der Anbieter mit den meisten ESG-benannten Fonds an: 139 Produkte, davon 69 passive ETFs. Amundi folgt mit 125 Fonds und 78 passiven Produkten, Blackrock mit 81. Dass die Anbieter mit den größten ETF-Bibliotheken am meisten ESG-Begriffe halten, ist kein Zufall: Bei passiven Produkten hängt eine Umbenennung häufig auch von Änderungen am zugrundeliegenden Indexnamen oder Indexkonzept ab.

Das eigentliche Kalibrierungsproblem kommt mit SFDR 2.0. Morningstar hat modelliert, was passiert, wenn das neue System greift: Unter moderaten Annahmen würde der Marktanteil nicht-nachhaltiger Artikel-6-Fonds von heute 41 Prozent auf 52 bis 61 Prozent steigen. Die neue ESG-Basics-Kategorie – der Nachfolger des heutigen Artikel 8 – schrumpfte von 56 auf 32 bis 41 Prozent. Wer jetzt ESG-Strukturen abbaut, riskiert einen doppelten Umbau: einmal hinaus aus dem Namen – und bald zurück in eine neue Kategorie, mit strengeren Kriterien als je zuvor. Die Regulierung zwingt zur Entscheidung, die viele noch vor sich herschieben: Wer ESG ernst nimmt, muss das beweisbar machen – mit Daten, Ausschlüssen und einer Strategie, die den nächsten Systemwechsel überlebt.