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Aktualisiert am 13.04.2015 - 15:49 Uhrin Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 3 Minuten

Sebastian Grabmeier zur Bafin-Kontrolle der 34f-Berater „Dem Verbraucherschutz würde eine Bafin-Kontrolle der Anlagevermittler nichts bringen“

Sebastian Grabmeier
Sebastian Grabmeier
DAS INVESTMENT: Sind Sie für oder gegen die Kontrolle der 34f-Vermittler durch die Bafin und aus welchem Grund?

Sebastian Grabmaier: Auf jeden Fall dagegen. Die praktischen Erfahrungen der Kontrolle durch die örtlichen Gewerbeämter nach Einführung des § 34f sind doch bisher durchgehend gut. Nach Anfänglichen Schwierigkeiten der Erlaubniserteilung kurz nach der Gesetzesnovelle sind die Feedbacks der Finanzanlagenvermittler über die Beziehung zu Ihrer Behörde grundsätzlich positiv und Skandale kann man wegen der starken Kon-trolle der Produktlandschaft im Bereich des § 34f GewO ohnehin nicht erkennen.

Ich kann auch nicht sehen, wie die Bafin, die ohnehin bereits einen erstaunlich guten Job bei der Ausübung der Aufsicht über die Vielzahl der bereits beaufsichtigten Institute macht, mit weiteren 20.000 Finanzanlagenvermittlern umgehen soll. Aus meiner Sicht würde man im übertragenen Sinn mit Kanonen auf Spatzen schießen und würde damit die Effektivität der Aufsicht verringern statt erhöhen.

Können Sie die Argumente des anderen Lagers nachvollziehen?

Grabmaier: Das „andere Lager“ sind in diesem Fall eher die Banken, die den kleinen Wettbewerbsvorteil der freien Vermittler abschaffen wollen. Dem oft vorgeschobenen Verbraucher- und Anlegerschutz würde eine Bafin-Kontrolle nichts bringen. Schäden für Anleger entstanden bisher nur im stärker regulierten KWG-Bereich (Infinus) oder im vorher nicht regulierten Bereich der geschlossenen Fonds.

Ist Ihrer Ansicht nach die bisher vorgenommene Regulierung der Vermittler branchenweit (also auch von Versicherungsvermittlern, Honorarberater, Immobili-enkreditvermittlern et cetera) ein Erfolg?

Grabmaier: Als Marktteilnehmer würde man sich eine einheitlichere Regelung wünschen. Für einen einzelnen Vermittler sind die Vielzahl der vielen unterschiedlichen Regelungen für offene Fonds, AIF, Versicherungen, bald auch Immobilien kaum mehr zu durchschauen und dadurch auch schwer zu befolgen. Positiv ist dagegen zu bewerten, dass sich trotz der steigenden Anzahl von Anlegerschutzklagen der Schaden für die Anleger im Vergleich zu den riesigen veranlagten Summen tatsächlich noch im Rahmen bewegt und dies haben wir der frühen Regulierung der Investmentfonds- und Versicherungswelt zu verdanken.

Welches ist die drängendste Frage im gesamten Regulierungskomplex der Finanzdienstleistungsbranche, die an erster Stelle gelöst werden müsste?

Grabmaier: Es muss allen klar sein, dass es eine gute Beratung ohne Vergütung nicht geben kann und nicht automatisch das billigste Angebot das für den Kunden beste ist. Für den Kunden zählt am Ende nur das beste Ergebnis nach Kosten bei einem individuell erträglichen Risiko und damit eine produktunabhängige, auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnittene Beratung. Die Art der Vergütung und auch die Höhe sind dann zweitrangig, solange nur das Kundeninteresse befriedigt wird. Dies würden wir als Jung, DMS & Cie. gerne umgesetzt sehen und plädieren für ein klares Committment der Regulierungsgeber für die unabhängige Beratung bei angemessener Vergütung.

Glauben Sie, dass ein Regierungswechsel in Berlin oder die Evaluierung bestehender Richtlinien durch Brüssel zu signifikanten Änderungen in der Kontrolle der Finanzvermittler führen wird?


Grabmaier: Im Moment können wir hier keinen Trend erkennen. Die wichtigen Fragen wurden im Europäischen Parlament diskutiert und beschlossen und es bleibt zu hoffen, dass die gefundenen Kompromisse, mit denen alle Marktteilnehmer leben können, nun von den entsprechenden Behörden dem Sinn nach umgesetzt werden, ohne im Verwaltungswege weitere Hürden oder Eingriffe in die Berufsausübung der freien Vermittler zu schaffen.

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