LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Studien & UmfragenLesedauer: 2 Minuten

Sektoruntersuchung Vergleichsportale Bundeskartellamt übt Kritik an Check24. und Co.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Er spricht sich für erweiterte Kompetenzen des Kartellamts aus.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Er spricht sich für erweiterte Kompetenzen des Kartellamts aus. | Foto: Bundeskartellamt

Es hat lange gedauert, doch nun liegt die Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung Vergleichsportale vor, die das Bundeskartellamt im Oktober 2017 eingeleitet hatte. Nach der Auswertung wurde zudem im Dezember 2018 ein Konsultationspapier verfasst und um Stellungnahmen der Unternehmen und anderer Interessenten gebeten. Das Ergebnis: Die Wettbewerbshüter stellen in ihrem Abschlussbericht unter anderem fest, dass es teilweise zu verbraucherschädigenden Irreführungen, Transparenzverstößen oder Schleichwerbung kommt. Das Problem dabei: Das Kartellamt hat im Rahmen einer solchen Untersuchung nicht automatisch die Befugnis, etwaige Rechtsverstöße per behördlicher Verfügung abzustellen.

Hallo, Herr Kaiser!

Das ist schon ein paar Tage her. Mit unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Versicherungen“ bleiben Sie auf dem neuesten Stand! Zweimal die Woche versorgen wir Sie mit News, Personalien und Trends aus der Assekuranz. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

„Zivilklagen und Regulierung allein bieten für derartige Probleme keine effektive Lösung. Die Möglichkeiten der zivilrechtlichen Durchsetzung des Verbraucherschutzes sind durch Nachweisprobleme und mangelnde Breitenwirkung begrenzt“, erläutert Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Regulierung sei hingegen oft statisch und oft nicht geeignet, um alle Fallkonstellationen richtig zu erfassen. Er sieht einen Lösungsweg darin, dass das Bundeskartellamt über punktuell erweiterte Kompetenzen das bereits geltende allgemeine Verbraucherrecht in konkreten Einzelfällen zügig durchsetzen könnte.

Tipps der Redaktion