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Sektoruntersuchung Vergleichsportale Bundeskartellamt übt Kritik an Check24. und Co.

Von in Studien & UmfragenLesedauer: 2 Minuten
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Er spricht sich für erweiterte Kompetenzen des Kartellamts aus.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Er spricht sich für erweiterte Kompetenzen des Kartellamts aus. | Foto: Bundeskartellamt
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Es hat lange gedauert, doch nun liegt die Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung Vergleichsportale vor, die das Bundeskartellamt im Oktober 2017 eingeleitet hatte. Nach der Auswertung wurde zudem im Dezember 2018 ein Konsultationspapier verfasst und um Stellungnahmen der Unternehmen und anderer Interessenten gebeten. Das Ergebnis: Die Wettbewerbshüter stellen in ihrem Abschlussbericht unter anderem fest, dass es teilweise zu verbraucherschädigenden Irreführungen, Transparenzverstößen oder Schleichwerbung kommt. Das Problem dabei: Das Kartellamt hat im Rahmen einer solchen Untersuchung nicht automatisch die Befugnis, etwaige Rechtsverstöße per behördlicher Verfügung abzustellen.

„Zivilklagen und Regulierung allein bieten für derartige Probleme keine effektive Lösung. Die Möglichkeiten der zivilrechtlichen Durchsetzung des Verbraucherschutzes sind durch Nachweisprobleme und mangelnde Breitenwirkung begrenzt“, erläutert Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Regulierung sei hingegen oft statisch und oft nicht geeignet, um alle Fallkonstellationen richtig zu erfassen. Er sieht einen Lösungsweg darin, dass das Bundeskartellamt über punktuell erweiterte Kompetenzen das bereits geltende allgemeine Verbraucherrecht in konkreten Einzelfällen zügig durchsetzen könnte.

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