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„Selbst zutiefst betroffen“: Prokon-Chef bittet um Entschuldigung

„Wie eine klassische Erpressung“, so charakterisierte Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), das Schreiben, das Prokon am vergangenen Freitag an Inhaber seiner Genussscheine verschickt hatte. In dem Brief fordert der Ökokonzern seine Anleger auf, vorläufig auf ihr Kündigungsrecht zu verzichten und bereits getätigte Kündigungen zurückzuziehen. Ansonsten stünde eine Planinsolvenz Ende Januar ins Haus. Diese Forderung brachte dem Unternehmen massive Kritik seitens der Verbraucherschützer ein. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) wollte sogar per einstweilige Verfügung dem Unternehmen verbieten, auf Genussscheininhaber "in unangemessener Weise" Druck auszuüben.

Nun rudert Carsten Rodbertus, geschäftsführender Gesellschafter von Prokon, zurück. Auf der Homepage seines Konzerns bittet er Anleger um Entschuldigung, wenn sie sich durch das Schreiben „angegriffen oder gar bedroht gefühlt haben sollten“. „Wir sind selbst zutiefst betroffen darüber, dass es zur jetzigen Situation gekommen ist“, schreibt der Prokon-Chef. Er habe Verständnis dafür, dass die Anleger um Ihr Kapital fürchten und deshalb durch eine Kündigung oder sogar durch eine Klage versuchen möchten, so schnell wie möglich Ihre Genussrechte zurückgezahlt zu bekommen, bevor „nichts mehr da ist“.

An seiner Forderung hält Rodbertus aber trotzdem fest. „Tatsächlich können wir in der jetzigen Situation keinerlei Rückzahlungen oder Zinsauszahlungen vornehmen“, schreibt er. Im Falle einer Insolvenz müssten die Anleger das ausgezahlte Geld ohnehin wieder zurückzahlen. Außerdem würden im Insolvenzfall gekündigte und nicht gekündigte Genussrechte gleich behandelt.

Da Unternehmen im Insolvenzfall ihre Sachwerte oft unter Wert verkaufen müssen, gelte es, eine Insolvenz mit allen Mitteln zu verhindern, schreibt Rodbertus und verspricht, „das Unternehmen zu restrukturieren und wieder auf einen zukunftsfähigen Kurs zu bringen“. Wie das gelingen soll, ist allerdings unklar. In der Zwischenbilanz, die die Unternehmenszahlen bis zum 30 November 2013 enthält, wies Prokon einen  Verlustvortrag von 166,6 Millionen Euro aus. Kein Insolvenzantrag möglich?

Außerdem könnte es auch sein, dass gekündigte Genussrechte gar nicht als fällige Forderungen gelten, warnt Prokon. Dabei beruft sich der Konzern auf die Angaben eines Insolvenzberaters. „Da auch seitens anderer Gläubiger keine fälligen Forderungen bestünden, müsste ein Insolvenzantrag vom Gericht abgelehnt werden“, erklärt das Unternehmen auf seiner Homepage. Entsprechende Rechtsgutachten zur Überprüfung dieser Einschätzung seien beauftragt.

Unterdessen kämpft Prokon derzeit nicht nur mit der drohenden Insolvenz. Wie die Nachrichtenagentur dpa am Dienstag berichtete, sind in den vergangenen Monaten auch mehrere Strafanzeigen gegen Prokon bei der Lübecker Staatsanwaltschaft eingegangen. „Wir prüfen, ob ein Anfangsverdacht wegen Betruges und weiterer Wirtschaftsdelikte besteht oder nicht“, sagte Oberstaatsanwältin Wenke Haker-Alm der dpa. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, würden Ermittlungen aufgenommen.

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