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Schlimme Finger im September 2024 Vor diesen Finanzdienstleistern warnt die Bafin

Von in RegulierungLesedauer: 10 Minuten
Ein Dieb flüchtet
Geld einsacken und nichts wie weg: Das ist auch die Devise vieler Schwarzer Schafe am Finanzmarkt. | Foto: Canva

Im September musste die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wieder einmal diverse Finanzmarktteilnehmer verwarnen und Ermittlungen einleiten. Besonders häufig ging es um Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen ohne die dafür nötige Erlaubnis nach deutschem Kreditwesengesetz (KWG) oder Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Auch gegen Betrug im Namen bekannter Finanzunternehmen, falsche Banken sowie dubiose Aktiengeschäfte schritten die Finanzaufseher ein. Hier kommt der Überblick:

Betrug im Namen der Bafin

Betrüger verwenden immer wieder den Namen der Bafin, um Verbraucher zu kontaktieren und etwa Rechnungen zu versenden. Aktuell warnt die Finanzaufsicht vor gefälschten E-Mails, die über die E-Mailadresse [email protected] verschickt werden. Privatpersonen wird darin eine finanzielle Entschädigung durch die Bafin in Aussicht gestellt. Sie werden aufgefordert, sofort auf die Mail zu reagieren, um ihren Anspruch geltend zu machen. Verbraucher sollten jedoch keinesfalls auf solche Nachrichten antworten, warnt die Bafin. Im Zweifelsfall könnten sich Privatpersonen an das kostenlose Verbrauchertelefon der Finanzaufseher unter der Telefonnummer 0800/2100500 wenden.

 

 

 

Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis

Um in Deutschland Bankgeschäfte zu betreiben, benötigen Unternehmen eine Erlaubnis der Bafin. Immer wieder bieten Firmen ohne Zulassung Geldanlage-Produkte im Internet an. Die Finanzaufsicht, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten, bei Finanzdienstleistungen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Oft fehlen auf kriminellen Internetseiten etwa Angaben zum Firmensitz und Impressum. Ob ein Unternehmen von der Bafin zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der Finanzaufsicht nachschauen.

Immer wieder kommt es vor, dass Betrüger mehrere Online-Plattformen parallel verwenden. Aktuell warnt die Bafin vor Handelsplattformen, die auf ihrer Startseite mit dem Slogan „Ein Handelskonto deckt die Vielfalt der globalen Handelswerte ab“ und „Arbeiten mit Weltklasse Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ werben. Bekannt sind der Finanzaufsicht die Websites bdsu-fx.com, ceremos-fx.com sowie hxqna.com, über die ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen angeboten werden. Alle Seiten hätten eine identische Schriftart, textliche Gestaltung und nutzten denselben Aufbau, heißt es von den Bafin-Aufsehern.

Warnt die Bafin vor einer Website, machen Betrüger oft einfach unter einer neuen Domain weiter. So geschehen auch im Fall von LC-Markt LTD. Im Juli wiesen die Finanzaufseher auf das unerlaubt betriebene Geschäft über die Website lc-markt.com hin. Mittlerweile ist die Internetseite inaktiv. Stattdessen wenden sich die Betreiber aber nun über die fast vollkommen identische Website lc-markt.co an Verbraucher. Lediglich der Eingangssatz wurde geändert und lautet jetzt: „Ihre Plattform für unendlichen Erfolg“.

Das Geschäft einstellen muss RF Eurogas UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Berlin und Dresden. Das Unternehmen nehme auf einem Geschäftskonto Geld von Privatpersonen entgegen und leite es an diverse Konten verschiedener Gesellschaften weiter. Die Finanzaufsicht hat nun die sofortige Einstellung dieses unerlaubt betriebenen Finanztransfergeschäfts angeordnet. 

Die Bafin warnt zudem vor Angeboten auf der Website finacix.com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht fehlt den Betreibern die Erlaubnis. Auf der Website werden widersprüchliche Angaben zum Unternehmen gemacht. Der „Risikowarnung“ zufolge ist die Gesellschaft Finance and Investment Solutions Ltd zuständig, aus den Nutzungsbedingungen („Website Terms of Use“) geht die Finacix Ltd. als Betreiber hervor. Die Finance and Investment Solutions Ltd. weist auf eine Registrierung bei der britischen Finanzmarktaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) hin. Tatsächlich ist ein solcher Eintrag vorhanden, dabei dürfte es sich jedoch mutmaßlich um einen Identitätsdiebstahl handeln. Die Finacix Ltd. gibt an, bei der „Securities Commission of the United Kingdom (SCUK)“ registriert zu sein. Diese Behörde existiert im Vereinigten Königreich jedoch nicht. 

In diesem Monat hat die Bafin zudem Ermittlungen gegen folgende Firmen aufgenommen, die Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis angeboten haben: 

  • GrunCall, Betreiber der Website gruncall-markt.com (zuvor: gruncall.com)
  • Prime Path Ltd., Betreiber von procoins.net 
  • Avos Finance, Betreiber der Websites avos-finance.com und avos-finance.ltd
  • StocksTrends Ltd., Betreiber der Website stockstrends.co
  • StellarCorp Int., Betreiber von stellarswiss.com und northstar-global.co
  • Nexomus GmbH, Betreiber der Website nexomus.com
  • Arrow Fortune Limited, Betreiber von arrowfortune.com
  • ESX Gruppe AG, Betreiber der Website esx-gruppe.com
  • Coinaimex Ltd., Betreiber von coinaimex.net
  • Westhill Pros und Kaiser Invest Trade, Betreiber von westhill-pros.net und kaiser-investrade.com
  • ZinsGlück, Betreiber der Website zinsglueck.com
  • Wealth State Group, Betreiber der Website wealthstategroup.com
  • AlphaStocking, Betreiber der Website alphastocking.com
  • StarkEU Trader Company, Betreiber der Website starkeu.de (zuvor: starkeu.com)
  • Vincfund/DX fund, Betreiber der Websites dx-fund.com und vincfund.com 
  • Maxtradeplus, Betreiber von maxtradeplus.co
  • GoldenLevel UK Ltd., Betreiber der Website goldenlevel.co
  • FildaxCapital, Betreiber der Websites fildaxcapital.com und platform.fildaxmarkets.com
  • Spar Investment, Betreiber von spar-investment.com
  • Bitak, Betreiber von bitak.co
  • Vestburry/Vestburry GmbH, Betreiber des Website vestburry.com
  • KryptoEU, Betreiber von kryptoeu.net
  • Ability Trade Investment, Betreiber der Website abilitytradeinvestment.com
  • Investment-Group, Betreiber von trade-mgrp.pro und Trade Next Generation, Betreiber der identischen Website tradenextgen.org
  • GoldFX, Betreiber von goldfx.io
  •  Advanced Trading System Group (ATS Group), Betreiber der Website advtradegroup.com
  • Aptus GmbH, Betreiber von aptusgmbh.de
  • Winston Martin, Betreiber der Website winstonmartin.com
  • Ada coins, Betreiber der Website ada-coins.com
  • Betreiber von greenlandinvestment.net
  • Union Foundation, Betreiber der Website union-foundation.com

 

Vorsicht, Fake-Banken

Unter den Finanzdienstleistern, die ihre Produkte und Dienstleistungen ohne Erlaubnis anbieten, waren jüngst besonders viele falsche Banken. Eine davon ist die Bbetterbank mit angeblichem Sitz in Essen, die über die Website bbetterbank.de Spar- und Girokonten, Privatkredite, Finanzberatung, Investments und Vermögensverwaltung anbietet – für all dies fehlt der Fake-Bank jedoch die Erlaubnis. Die falsche Bank, die auch als BBank firmiert, erwecke den Eindruck, ein von der Bafin beaufsichtigtes Kreditinstitut mit ähnlicher Firmierung zu sein. Das sei jedoch nicht der Fall, stellt die Finanzaufsicht klar. Es bestehe keine Verbindung zur BBBank.

Zudem warnt die Bafin vor Angeboten auf der Website conta-bank.com. Entgegen den Angaben dort gibt es in Deutschland kein Kreditinstitut mit dem Namen Conta Bank – von der Bafin wird die Fake-Bank entsprechend nicht beaufsichtigt. Zudem behaupten die Website-Betreiber, mit „Qonto (Olinda Bank)“ zusammenzuarbeiten. Auch das stimmt nicht. Die Olinda Zweigniederlassung Deutschland kooperiere nicht mit der falschen Bank, heißt es von der Bafin.

 

Auch ein Kreditinstitut unter dem Namen G Snelle Diensten existiert im Deutschland nicht. Die Bafin warnt, auf Angebote der Website g-snelle-diensten-finance.com einzugehen.

Ebenfalls um Fake-Banken handelt es sich bei den Betreibern der Websites fe-bank.com und bancottimo.com. In Deutschland seien keine Banken mit den Namen Financial Euro Bank oder Mielo Banco zugelassen. Auch die angeblich in Neapel ansässige Ottimo Banca habe keine Erlaubnis, hierzulande tätig zu sein, warnt die Finanzaufsicht.

Auch eine International Investment Bank wird nicht von der Bafin beaufsichtigt. Die falsche Bank, die alternativ auch als Bank International Investment, International Investment Group oder iiBOnline in Erscheinung tritt, bietet über die Website iibonline.co ohne Erlaubnis Darlehen an. Verbraucher sollen vorab Gebühren zahlen, der zugesagte Kredit wird anschließend aber nicht ausbezahlt.

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Finanzgeschäfte unter falschem Namen

Um zu verschleiern, dass ihnen die Erlaubnis für Finanzgeschäfte fehlt, nutzen Betrüger häufig die Namen bestehender Unternehmen. Unter dieser falschen Identität werden dann vermeintliche Finanzangebote unterbreitet – teilweise kopieren Kriminelle dafür ganze Internetseiten.

Im September traf es gleich mehrere bekannte Finanzunternehmen. So warnt die Bafin vor Festgeldangeboten, die über die E-Mailadressen [email protected] und [email protected] versendet werden. Die Angebote stammen nicht vom Vergleichsportal Check24, stellt die Finanzaufsicht klar. Es handele sich um Identitätsdiebstahl.

Ähnlich ist der Fall bei Festgeldanlagen und Wertpapierdienstleistungen, die über die Website terra-capital.de angeboten werden. Die Betreiber behaupten, von der Bafin beaufsichtigt zu sein und stellen eine Verbindung zur in Frankfurt ansässigen Vanguard Group Europe GmbH her. Diese stehe allerdings in keiner Verbindung zu der Website, heißt es von der Bafin.

Identitätsdiebstahl liegt auch im Fall der Website tendo-corporate.com vor. Die unbekannten Betreiber werben für Festzins-, Flexgeld- und Firmenfestgeldanlagen, ETFs sowie eine individuelle Vermögensberatung – handeln allerdings unerlaubt. Es werde dabei der Anschein erweckt, mit lizenzierten Banken zu kooperieren, schreibt die Bafin. Die Betreiber verwenden den Namen der Tendo Corporate Finance AG mit Sitz in Zürich. Diese steht in keinerlei Verbindung zur der Website tendo-corporate.com, stellt die Finanzaufsicht klar.

Den Namen der Investment-Boutique Wegerich, Prof. Dr. Hofmann, Zantiotis & Söhne AG nutzen die Betreiber der Website renditeexperte.com, die unerlaubt Festgeldkonten anbieten. Es handele sich dabei um Indentitätsmissbrauch, heißt es von der Bafin.

Tauschangebote für für „toxische“ Aktien werden über die Website ufgis.com unterbreitet. Die im Impressum genannte Firma U.F.G.I.S. Trading Ltd. mit Sitz auf Zypern sei jedoch bereits im Jahr 2013 aufgelöst worden. Für die angebotenen Wertpapierdienstleistungen fehlt auch in diesem Fall die Erlaubnis.

Die Bafin warnt zudem vor der Website florentinaswiss.com, über die vermeintlich Festgeldkonten bei internationalen Banken vermittelt werden. Die Erlaubnis dafür fehlt den Anbietern. Als Betreiber wird die Gesellschaft Florentina AG genannt, die bei der Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma registriert ist. Allerdings gebe es keine Hinweise dafür, dass diese Firma tatsächlich für das Angebot verantwortlich ist.

 

 

 

Auch gegen die Betreiber der Website bydinvest.com ermittelt die Bafin, über die fest verzinste Geldanlagen, sogenannte BYD-Token, angeboten werden. Als Vermittler tritt unter anderem ein Bastian Flemmer, mit angeblicher Anschrift in Stuttgart, auf. Das Angebot stehe in keiner Verbindung zur BYD Gruppe, heißt es von der Finanzaufsicht.

Betrug mit Aktien

Seit einiger Zeit häufen sich Meldungen über Betrugsversuche, bei denen Aktien bekannter Unternehmen angeboten werden, heißt es von der Bafin. Die Käufer erhalten die Aktien jedoch nach Zahlung nicht, die Anbieter sind anschließend nicht mehr erreichbar. Für die Angebote fehlt in der Regel auch der Verkaufsprospekt, in einigen Fällen existieren die Aktien nicht einmal.

Aktuell ermittelt die Bafin gegen Betrüger, die als Best Direct Finance vermeintlich Aktien des durch ChatGPT bekannt gewordenen US-Softwareunternehmens Open AI anbieten. Über die Website bestdirect-finance.com wird zudem für Finanzdienstleistungen wie Fest- und Tagesgeld, Vermögensverwaltung, Anlageberatung und Wertpapierhandel geworben. Die Erlaubnis dafür fehlt den Website-Betreibern. Bis vor kurzem habe die Website noch über ein Impressum verfügt, schreibt die Bafin. Dort hätte sich der Betreiber als „Niederlassung in Zürich (…) der Muttergesellschaft, Best Direct Finance LTD aus dem Vereinigten Königreich“ vorgestellt. Nach Erkenntnissen der Bafin besteht diese Verbindung jedoch nicht. Es handele sich vielmehr um Identitätsdiebstahl.

 

Auch RedPoint Invest täuscht Anlegern nach Bafin-Informationen vor, Aktien zu verkaufen. Es handelt sich um Wertpapiere von Northvolt AB und Databricks Corporation, die über die Website redpoint-invest.com angeboten werden. Die Erlaubnis für Finanzgeschäfte fehlt den Betreibern, außerdem liege für das öffentliche Angebot der Aktien kein Wertpapierprospekt vor. „Es bestehen deutliche Zweifel daran, dass die Anbietenden willens und in der Lage sind, die angebotenen Aktien zu übereignen“, schreibt die Finanzaufsicht. Auf der Website ist als Unternehmenssitz London angegeben, laut der Nutzungsbedingungen finde jedoch kalifornisches Recht Anwendung. Nach Informationen der Bafin hat die RedPoint Invest die Geschäfte der Vintage Group übernommen, vor der die Finanzaufsicht bereits im Juli gewarnt hat.

Verstoß gegen die Prospektpflicht

In Deutschland dürfen Wertpapiere – mit wenigen Ausnahmen – nicht ohne einen von der Bafin gebilligten Prospekt öffentlich angeboten werden. Die Finanzaufseher prüfen dabei, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält sowie, ob der Inhalt verständlich ist und keine Widersprüche enthält. Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht wird mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro beziehungsweise 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet. Anleger können in einer Datenbank online überprüfen, ob ein Prospekt bei der Bafin hinterlegt ist. Allerdings prüft die Bafin Angebote nicht auf ihre Seriosität und inhaltliche Richtigkeit.

Gegen die Prospektpflicht verstoßen hat jüngst folgende Firma:

Die Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft bietet in Deutschland über die Website agrarvis.com Vermögensanlagen an, für die kein Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde. Konkret handele es sich um Produkte der Agrarvis Timber Capital I/II/III eG mit den Bezeichnungen „Waldportfolio“ und „Geschäftsanteile Agrarvis Timber Capital III“.  Ausnahmen von der Prospektpflicht seien nicht ersichtlich, heißt es von der Bafin.

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