- Startseite
- Nachhaltigkeit
-
EU-Kommission will nachhaltige Fondskategorien einführen

Die Offenlegungsverordnung ist ein zentraler Baustein der ESG-Regulierung auf europäischer Ebene. Im Kern regelt sie, welche Informationen über die Nachhaltigkeit von Investmentfonds offengelegt werden müssen. Die drei bekannten Kategorien – Artikel-6-, -8- und -9-Fonds – haben sich am Markt als wichtiges Nachhaltigkeits-Rating etabliert. Der Hauptgrund dafür: Der Markt hatte kein anderes allgemein akzeptiertes System zur Bewertung von Nachhaltigkeit.
Allerdings steht die Verordnung bereits seit ihrem Inkrafttreten in der Kritik. Denn es war nie die Intention der Offenlegungsverordnung, eine Art Nachhaltigkeits-Rating zu schaffen.
SFDR soll realitätstauglicher werden
Zudem führte die Verordnung dazu, dass Kapital in bereits grüne Investments floss. Nicht minder relevant ist jedoch die gezielte Lenkung von Kapital in Transformationsprojekte, die bislang durch die bestehende Kategorisierung nicht erfasst wurden. Auf diese Weise ließe sich auch ein Kapitalzufluss für Vorhaben in Sektoren sicherstellen, die bisher als „braune Investments“ galten – etwa in der Immobilienbranche.
Unter anderem aus diesen beiden Gründen – aber auch aus Vereinfachungsbestrebungen – wird aktuell eine Reform der Offenlegungsverordnung diskutiert. Die EU-Kommission hat bereits Ende 2023 eine offene Konsultation durchgeführt mit der Fragestellung, wie man die Offenlegungsverordnung reformieren und praxisnäher gestalten kann.
Die Kommission hat die so genannte EU-Plattform – ein Beratungsgremium der Kommission, das auch zur Weiterentwicklung der Taxonomie berät – explizit damit beauftragt, ein Konzept zur Einführung beziehungsweise Überarbeitung der Produktkategorien zu entwickeln. Ende 2024 hat die Plattform einen ersten Bericht dazu veröffentlicht.
EU-Offenlegungsverordnung: So sehen die Reformvorschläge aus
Das Beratergremium schlägt wieder drei Fonds-Kategorien vor:
- Die erste Kategorie heißt „Sustainable“ und bezieht sich auf die Investments, die bereits grün sind. Die Taxonomie soll hier eine zentrale Rolle spielen.
- Die zweite Kategorie ist neu und heißt „Transition“. In diese Klasse fallen Investments, die sich auf einem glaubwürdigen Transformationspfad von „braun“ zu „grün“ befinden. Glaubwürdig bedeutet, dass es konkrete Übergangsziele und einen konkreten Übergangsplan gibt.
- Die dritte Kategorie heißt bislang „ESG-Collection“ – dies ist jedoch ein Arbeitstitel. Die Kategorie ist ein Sammelbecken für Strategien, die nicht in die anderen beiden Klassen fallen, aber dennoch glaubwürdig Nachhaltigkeitsaspekte integrieren. Mit anderen Worten: Investition auf der Grundlage verbindlicher ESG-Kriterien. Darüber hinaus bietet die Kategorie Raum für Fonds, die aufgrund ihrer Struktur oder Anlagestrategie schwer einzuordnen sind – wie etwa Dachfonds oder Multi-Asset-Produkte.
Wichtig ist der Plattform zufolge: Für jede Kategorie soll es eigene Mindeststandards geben.
Grundsätzlich wäre eine Reform der Fondsklassifizierung zu begrüßen. Die Praxis hat gezeigt, dass das bisherige System nicht funktioniert. Die Hürden für Artikel-9-Fonds sind so hoch, dass es in der Praxis zum Beispiel kaum Immobilienfonds dieser Kategorie gibt. Außerdem fehlt unserer Meinung nach dringend eine Kategorie für Fonds, die in die Transformation investieren. Besonders im Immobilienbereich wird klar, dass der große Hebel nicht wenige grüne Neubauimmobilien sind, sondern die Transformation des großen Bestands.
Wann die Reform wirksam wird
Erfahrungsgemäß werden die neuen Regeln nicht über Nacht kommen, es handelt sich immerhin um eine grundlegende Reform des EU-Rahmens. EU-Gesetzgebungsverfahren sind in der Regel langwierig und komplex. Der Vorschlag zu einer Reform der Offenlegungsverordnung soll im zweiten Halbjahr 2025 vorgelegt werden. Dann wird es vermutlich um die drei Jahres dauern, bis wir die Ergebnisse in der Praxis sehen.
Über die Autoren:
Peter Lenz ist Geschäftsführer der Ypsilon GmbH Steuerberatungsgesellschaft.
Christian Eder ist Geschäftsführer der Ypsilon Consulting GmbH & Co. KG.