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Nächste ESG-Regulierungsschritte SFDR, Mifid II, IDD – startklar für den 1. Januar 2023?

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Zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch ungewiss, was am 1. Januar 2023 geschehen wird, da die Offenlegungsvorlagen aktualisiert wurden, um Angaben zu Erdgas und Kernenergie einzubeziehen. Sie wurden aber erst in einem späten Stadium in die Taxonomie aufgenommen.  Die Europäische Kommission billigte die neuen Vorlagen Ende Oktober 2022. Das Parlament und der Rat haben nun drei Monate Zeit, um etwaige Einwände zu erheben, bevor sie im Amtsblatt veröffentlicht werden. Dies wird mindestens bis Ende Januar dauern. Momentan ist also noch nicht sicher, ob Fondsmanager ihr Engagement in Gas und Atomkraft ab Anfang 2023 oder erst kurz danach werden offenlegen müssen.

PAIs auf Unternehmens- und Produktebene

Im Laufe des Jahres 2022 mussten Produktanbieter (in der SFDR als „Finanzmarktteilnehmer“ bezeichnet) die wichtigsten negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Unternehmensebene berücksichtigen. Für Fonds, die in Aktien investieren, haben die Aufsichtsbehörden eine Liste von 14 obligatorischen PAIs (Principal Adverse Impacts) erstellt. Darunter befinden sich Kennzahlen wie Treibhausgasemissionen, Verbrauch nicht erneuerbarer Energien, geschlechtsspezifisches Lohngefälle sowie Vielfalt und Integration im Vorstand. Sie müssen ihre ersten Berichte dazu bis Ende Juni 2023 veröffentlichen.

 

Ab dem 1. Januar 2023 müssen die Anbieter die PAIs für Nachhaltigkeitsfaktoren aber auch auf Produktebene berücksichtigen. Jeder Fonds benötigt dann eine eigene Liste der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen. Dies ist besonders wichtig, wenn sie sich wesentlich von denen des gesamten Unternehmens unterscheiden – wie möglicherweise bei nachhaltigen Fonds, die von generalistischen Managementgruppen verwaltet werden.

Zwar sind sich fast alle einig, dass es wichtig ist, schnellstmöglich viele Kennzahlen offenzulegen. Dann können sowohl professionelle als auch Kleinanleger sehen, welche Fortschritte die Fonds – und die Unternehmen, in die sie investieren – auf dem Weg zu einem Netto-Null-Ziel und einer nachhaltigen Zukunft machen. Doch die Herausforderungen sind enorm. Das gefährdet auch die Umsetzungsfristen.

Klima-Kriterien definiert, Umwelt-Kriterien noch in Arbeit

Die Taxonomie-Verordnung führt sechs Umweltschutzziele auf, an denen wirtschaftliche Aktivitäten hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit gemessen werden. Die ersten beiden – Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel – wurden bereits konkretisiert, sie gelten seit Anfang 2022. 

Die Einzelheiten zu den wirtschaftlichen Aktivitäten der anderen vier Umweltschutzziele – Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme – sollten ursprünglich in diesem Jahr veröffentlicht werden. Ab Anfang 2023 sollten sie gelten. Allerdings umfassen die Anhänge allein für die ersten beiden Ziele schon 500 Seiten. Daher dauert es für die nächsten vier wahrscheinlich länger als erwartet.

Auch wenn die Zeit drängt – es können echte Fortschritte erzielt werden. Allerdings sollte man nicht erwarten, dass alles reibungslos abläuft und alle Informationen Anfang nächsten Jahres schon zur Verfügung stehen.


Über den Autor
Mikkel Bates ist Regulatory Manager bei FE Fundinfo, Anbieter von Fondsdaten und -technologie aus Großbritannien. Bates berät Fondsmanager und -distributoren mit Blick auf regulatorische Änderungen und Anforderungen sowie deren Auswirkungen auf Fondsbetrieb, Compliance und Marketingfunktionen. Der Regulierungsspezialist verfügt über weitrechende Erfahrungen im Marketing und Vertrieb und hat für institutionelle und Wholesale-Kunden der Vermögensverwaltungsbranche in Großbritannien und Europa gearbeitet. Bates hat sich eingehend mit der zunehmenden Regulierung der Branche befasst und unterstützt Initiativen, die mehr Transparenz für die Verbraucher schaffen. Er ist aktiv an entsprechenden Arbeitsgruppen sowie Diskussionsrunden beteiligt.

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