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EU-Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen SFDR – nicht noch ein Akronym!

Bundesaußenminister Heiko Maas auf dem Weg zu einer EU-Videokonferenz zum Thema „Aktionsplan Menschenrechte“
Bundesaußenminister Heiko Maas auf dem Weg zu einer EU-Videokonferenz zum Thema „Aktionsplan Menschenrechte“: Seit März 2021 müssen alle Fonds in der EU offenlegen, wie ESG-Kriterien in ihre Anlageentscheidungen einfließen, etwa inwieweit der Beachtung von Menschenrechten Rechnung getragen wird. | Foto: imago images / photothek
Georgina Laird, Aegon AM

Gute Akronyme für verantwortungsbewusstes Investieren schätzen wir sehr. „SFDR“ ist das neueste, wenn auch nicht das letzte, darauf gehe ich jede Wette ein. Verantwortungsbewusstes Investieren hat in den vergangenen Jahren einen kometenhaften Aufstieg erlebt, aber es fehlte es an einem gemeinsamen Regelwerk und verbindlichen Standards. Das hat die Branche offen für Interpretationen und gelegentliches „Greenwashing“ gemacht. Die EU-Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) soll diese Lücke schließen, für mehr Transparenz sorgen und gleichzeitig Kapital in nachhaltiges und integratives Wachstum lenken.

Komplexer Ansatz mit einfachem Ziel

SFDR ist eine der wichtigsten Säulen des EU-Aktionsplans für einen nachhaltigen Finanzmarkt. Die Verordnung trat offiziell am 10. März 2021 in Kraft und sieht verschiedene Offenlegungsschritte durch die Jahre 2021 bis 2023 vor. Sie legt spezifische Regeln und erhöhte Offenlegungspflichten für in der EU tätige Finanzmarktteilnehmer fest. Trotz der Komplexität ist das Ziel einfach: Es soll sichergestellt werden, dass Anleger die Informationen erhalten, die sie benötigen, um Anlageentscheidungen zu treffen, die mit ihren Nachhaltigkeitszielen übereinstimmen.

Was bedeutet die Offenlegungsverordnung für Investments?

Alle Fonds in der EU müssen offenlegen, wie ESG-Kriterien in ihre Anlageentscheidungen einfließen, wobei die Offenlegungspflichten für Fonds, die sich selbst als Fonds mit einem spezifischen Nachhaltigkeitsziel bezeichnen, oder für Produkte, die ESG-Eigenschaften fördern, erhöht werden. Die Branchenteilnehmer werden nicht nur zeigen müssen, dass Nachhaltigkeitsrisiken in den Anlageentscheidungsprozess integriert werden, sondern auch, inwieweit negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts, PAI – schon wieder ein Akronym!) berücksichtigt werden. Zum Thema PAI gehören die negativen Auswirkungen auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren, die durch eine Investitionsentscheidung verursacht oder verstärkt werden. Die Indikatoren reichen von CO2-Emissionen und Biodiversitätsmetriken (E) bis hin zu Sozial- und Mitarbeiterangelegenheiten, Menschenrechten (S) und Anti-Korruption (G).

Wie wirkt sich SFDR auf Fonds aus?

Ein wesentlicher Teil der Verordnung ist der Selbsteinstufung von Produkten in drei Kategorien, Fonds nach Artikel 6, Artikel 8 oder Artikel 9, gewidmet. Unter Artikel 6 fallen diejenigen Produkte, die nicht mit ESG-Faktoren oder -Zielen beworben werden. Artikel 8 umfasst alle Fonds, die ökologische und (oder) soziale Merkmale fördern. Artikel-9-Fonds schließlich sind solche, die sich speziell nachhaltigen Zielen verschrieben haben.

Dieser Klassifizierungsprozess und die damit verbundene Erhöhung der Transparenz soll es den Kunden erleichtern, Produkte zu vergleichen und Produkte auszuwählen, die mit ihren eigenen Zielen übereinstimmen.

Der Ansatz bei Aegon Asset Management

Bei Aegon AM begrüßen wir diese deutliche Verbesserung der Transparenz. ESG ist ein Schlüsselthema im Investmentbereich, wodurch viele neue nachhaltige Fonds auf den Markt kommen und bestehende Fonds auf Nachhaltigkeit umstellen. Das ist eine eindrucksvolle Hinwendung zum Notwendigen und zeigt, dass immer mehr Anleger die drängenden Themen, die uns allen am Herzen liegen, auf einem guten Weg wissen wollen. Mit diesem wachsenden Interesse verschwimmen jedoch auch die Grenzen zwischen dem, was „grün“ oder „verantwortungsvoll“ ist und was nicht (oder, um nochmals mit Akronymen um die Ecke zu kommen, als ESG oder SRI oder CSR angesehen werden kann).

Schon bevor die SFDR-Verordnung in Kraft getreten ist, haben wir bereits viele der Aspekte des Regelwerks in unserem Investmentprozess berücksichtigt. Zwar fallen nicht alle unsere Fonds unter die Verordnung, aber bei denjenigen, bei denen das der Fall ist, gehen wir davon aus, dass die meisten aufgrund ihrer Ausschlusskriterien oder durch die explizite Fokussierung auf wichtige Nachhaltigkeitsthemen als Artikel-8-Fonds eingestuft werden.

Wir sind der Meinung, dass die neuen Vorschriften einen echten Wandel bewirken können, indem sie die Anlagestrategien und die Rahmenbedingungen für verantwortungsbewusstes Investieren beeinflussen. Auch wenn diese Prozesse auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, hat SFDR die Funktion eines Wegweisers, um Kapital langfristig in Richtung nachhaltiges Wachstum zu bewegen.

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Hinweis: Diese News ist eine Mitteilung des Unternehmens und wurde redaktionell nur leicht bearbeitet.