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Sichere Basis So beugen Selbstständige mit Rürup-Rente Altersarmut vor

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Altersvorsorge-Pfllicht ab 2024 geplant

Das dürfte sich bald ändern. Denn die Bundesregierung plant ab 2024 eine Altersvorsorge-Pfllicht für alle Selbstständige, die nicht bereits anderweitig obligatorisch abgesichert sind. Das hatten die Regierungsparteien bereits 2018 im Koalitionsvertrag vereinbart und wollen es bis zur Bundestagswahl im September umsetzen.

Die genaue Ausgestaltung steht noch nicht fest. Es wird wohl, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, eine Opt-out-Lösung geben: Um ihrer Vorsorgepflicht zu genügen, sollen Selbstständige zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und bestimmten privaten Vorsorgeverträgen wählen können. Diese müssen allerdings insolvenz- und pfändungssicher sein, neben der Altersrente auch das Risiko der Erwerbsunfähigkeit abdecken und zu einer Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen.

Quelle: GDV-Bericht „Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen 2020“

Die Basisrente, auch als Rürup-Rente bekannt, erfüllt all diese Kriterien. Das Produkt wurde ursprünglich als geförderte Altersvorsorge für Selbstständige entworfen, da andere staatlich geförderte Vorsorgeformen wie die Riester-Rente oder die betriebliche Altersversorgung (bAV) für sie nicht zugänglich sind. „Sie ist aber auch ein ideales Instrument für die Altersvorsorge von gut verdienenden Arbeitnehmern, Frauen und der Generation 50plus“, erklärt Maximilian Kleyboldt, stellvertretender Direktor Vermögensplanung bei der Bethmann Bank und Vorstandsmitglied des Finanzplaner-Verbands FPSB Deutschland.

Den entscheidenden Vorteil der Rürup-Rente gegenüber anderen Vorsorgeprodukten sieht Kleyboldt im Steuervorteil. Denn die Anleger bekommen zwar keine staatlichen Zuschüsse wie bei der Riester-Rente, können aber ihre Beiträge zur Rürup-Rente in der Steuererklärung als Sonderausgaben angeben. Der Höchstbetrag hierfür ändert sich jährlich. Im laufenden Jahr sind es 92 Prozent der eingezahlten Beiträge, ab 2025 sogar 100 Prozent. Maximal können jährlich 25.787 Euro (Stand 2021) an Einzahlungen in die Rürup-Rente staatlich gefördert werden, für Ehepaare liegt die Höchstgrenze bei 51.574 Euro. Zudem können Sparer während der Ansparphase ihre Beiträge zur Rürup-Rente flexibel einzahlen. „Dies ist vor allem für Selbstständige ein großer Vorteil, die in einem Monat mehr und in dem anderen weniger verdienen“, so Kleyboldt. 

Grundsätzlich eignet sich die Basisrente laut dem Vermögensplaner für alle, die ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 35.000 Euro (ledig) oder mehr als 70.000 Euro (verheiratet) jährlich haben. Ehepartner von Gut- und Spitzenverdienern könnten sie zudem als internen Familienausgleich in Betracht ziehen, da der Sonderausgabenabzug für die erste Schicht in Höhe von 51.574 Euro zwischen den Ehepartnern beliebig verteilt werden darf. Kleyboldt erklärt: „Für die Generation 50plus ist diese Produktkategorie aufgrund des hohen geförderten Beitragsvolumens und des Steuervorteils ebenfalls empfehlenswert.“

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