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Antrag auf BU-Versicherung Sind auch Leiden ohne Krankheitswert anzugeben?

Historische Altstadt von Dresden mit Oberlandesgericht (Bildmitte)
Historische Altstadt von Dresden mit Oberlandesgericht (Bildmitte): Das OLG Dresden hat kürzlich in einem BU-Fall entschieden. | Foto: imago images / Dennis Hetzschold

Das Oberlandesgericht Dresden (OLG Dresden) hat sich kürzlich mit folgender Frage beschäftigt: Muss ein Versicherungsnehmer im Antragsformular auch Beeinträchtigungen angeben, die noch keinen Krankheitswert haben? Dabei ging es um solche Leiden, die nicht offenkundig belanglos sind oder alsbald vergehen.

Die klagende Versicherungsnehmerin hatte bei der beklagten Versicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und wollte daraus Leistungen geltend machte. Der Versicherer lehnte es jedoch ab, zu zahlen. Er focht darüber hinaus den Versicherungsvertrag an: Die Klägerin habe die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt. Die Versicherungsnehmerin ist mittlerweile auch wieder voll berufsfähig.

Zuvor hatte das Landgericht Dresden die Klägerin angehört und die Klage abgewiesen. Das Gericht fand es berechtigt, dass der Versicherer den Vertrag im Vorfeld des Prozesses angefochten hatte, weil er sich arglistig getäuscht fühlte. Gegen diese Entscheidung ging die Versicherungsnehmerin...

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