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Antrag auf BU-Versicherung Sind auch Leiden ohne Krankheitswert anzugeben?

Von in AnalysenLesedauer: 4 Minuten
Historische Altstadt von Dresden mit Oberlandesgericht (Bildmitte)
Historische Altstadt von Dresden mit Oberlandesgericht (Bildmitte): Das OLG Dresden hat kürzlich in einem BU-Fall entschieden. | Foto: imago images / Dennis Hetzschold

Das Oberlandesgericht Dresden (OLG Dresden) hat sich kürzlich mit folgender Frage beschäftigt: Muss ein Versicherungsnehmer im Antragsformular auch Beeinträchtigungen angeben, die noch keinen Krankheitswert haben? Dabei ging es um solche Leiden, die nicht offenkundig belanglos sind oder alsbald vergehen.

Die klagende Versicherungsnehmerin hatte bei der beklagten Versicherung eine Berufsunfähigke...

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