S&K-Fonds: Anleger setzt Pfändung durch
„Falls er später erfolgreich gegen den S&K-Chef klagt, kann der Anleger sicher sein, dass er sein Geld zurück erhält, weil er bereits ein Pfand hat“, erklärte Marc Gericke, Anwalt bei der Kanzlei Göddecke, die den Antragsteller vertritt, gegenüber dem Blatt.
Seinen Anspruch auf das Geld begründete der Kläger laut „Wirtschaftswoche“ damit, dass der Prospekt zu dem von ihm gekauften Fonds S&K Sachwerte Nr. 2 fehlerhaft war. Da der Prospekt für alle Anleger des Fonds gelte, bestehe die Hoffnung, dass bei zukünftigen Verfahren die Prospektfehler ebenfalls als Anspruchsgrundlage akzeptiert werden würden, so Gericke.
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