S&K-Fonds: Anleger setzt Pfändung durch
Laut einem Bericht der „Wirtschaftswoche“ erwirkte ein betrogener S&K-Anleger beim Amtsgericht München eine Pfändung eines Teils des Privatvermögens vom S&K-Chef Jonas Köller. Bei dem gepfändeten Geld handelt es sich um eine indirekte Beteiligung Köllers an einem Kölner Hochhaus, die der S&K-Chef an eines seiner Fonds weitergegeben hatte. Das Geld, das der Fonds für diesen Anteil zahlt, sollte Köller in mehreren Raten zufließen. Diese Zahlungen blockiert der Anleger nun per Pfändungsbeschluss.
„Falls er später erfolgreich gegen den S&K-Chef klagt, kann der Anleger sicher sein, dass er sein Geld zurück erhält, weil er bereits ein Pfand hat“, erklärte Marc Gericke, Anwalt bei der Kanzlei Göddecke, die den Antragsteller vertritt, gegenüber dem Blatt.
Seinen Anspruch auf das Geld begründete der Kläger laut „Wirtschaftswoche“ damit, dass der Prospekt zu dem von ihm gekauften Fonds S&K Sachwerte Nr. 2 fehlerhaft war. Da der Prospekt für alle Anleger des Fonds gelte, bestehe die Hoffnung, dass bei zukünftigen Verfahren die Prospektfehler ebenfalls als Anspruchsgrundlage akzeptiert werden würden, so Gericke.
„Falls er später erfolgreich gegen den S&K-Chef klagt, kann der Anleger sicher sein, dass er sein Geld zurück erhält, weil er bereits ein Pfand hat“, erklärte Marc Gericke, Anwalt bei der Kanzlei Göddecke, die den Antragsteller vertritt, gegenüber dem Blatt.
Seinen Anspruch auf das Geld begründete der Kläger laut „Wirtschaftswoche“ damit, dass der Prospekt zu dem von ihm gekauften Fonds S&K Sachwerte Nr. 2 fehlerhaft war. Da der Prospekt für alle Anleger des Fonds gelte, bestehe die Hoffnung, dass bei zukünftigen Verfahren die Prospektfehler ebenfalls als Anspruchsgrundlage akzeptiert werden würden, so Gericke.
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