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Mathematiker fordern So gelingt gerechterer Inflationsausgleich in der bAV

Von Aktualisiert am in NewsLesedauer: 3 Minuten
Großmutter und Enkelin backen und essen Kekse
Großmutter und Enkelin backen und essen Kekse: Um Generationengerechtigkeit in der bAV herzustellen, schlagen Versicherungsmathematiker eine Änderung beim Inflationsschutz vor. | Foto: Pexels
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In Sachen Altersvorsorge steht die junge Generation in Zeiten hoher Inflation vor drei Problemen, berichtet Friedemann Lucius, Vorstandsvorsitzender des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS). Zum einen werden die in der Vergangenheit erworbenen Anwartschaften und Ansprüche real entwertet. Zum anderen nimmt der Druck zu, bestehende Entgeltumwandlungen einzustellen, um die Strom- und Gaspreisrechnung noch bezahlen zu können. Und schließlich erleiden Arbeitnehmer bei unvollständigem Inflationsausgleich auf das Gehalt Kaufkraftverluste, die ihre Fähigkeit zur privaten Vorsorge erheblich begrenzen.

Bei den Älteren sieht das nach IVS-Auffassung ganz anders aus. „Laufende Renten auf der Grundlage von Leistungszusagen, die nach heutigen Maßstäben häufig recht hoch bemessen sind, sorgen zusammen mit den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und privatem Vermögen meist für ein gutes Versorgungsniveau der heutigen Rentner, das für die heutige Generation in der Breite faktisch unerreichbar sein wird“, sagt Stefan Oecking, stellvertretender Vorsitzender des IVS.

70 Prozent der laufenden Betriebsrenten inflationsgeschützt

Um diese Ungerechtigkeit aus der Welt zu schaffen, schlagen die bAV-Experten ein Modell vor, das sich an der gesetzlichen Rentenversicherung orientiert. Denn dort passt ein sogenanntes Nachhaltigkeitsmechanismus das Rentenniveau der allgemeinen Preisentwicklung an. Auch bei laufenden Betriebsrenten ist der Arbeitgeber laut IVS gesetzlich verpflichtet, deren Höhe spätestens alle drei Jahre zu prüfen und „nach billigem Ermessen“ anzuheben. Nur wenn Renten an den Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) oder die Nettolohnentwicklung vergleichbarer Arbeitnehmergruppen angepasst werden, entfällt die Prüfungspflicht. Für Zusagen, die nach 1998 erteilt wurden, besteht zudem die Möglichkeit, der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, wenn die laufenden Renten jedes Jahr um ein Prozent angehoben werden.

„In der Praxis unterliegen geschätzt 70 Prozent der laufenden Betriebsrenten der Anpassungsregelung und sind insofern inflationsgeschützt“, schreiben die Vorsorge-Experten. Für bAV-Anwartschaften gebe es einen solchen Inflationsschutz hingegen nicht. Daher führe die Inflation in den meisten Fällen zu einer Entwertung der Ansprüche von bAV-Anwärtern.

Um hier Abhilfe zu schaffen, schlagen die IVS-Chefs einen Nachhaltigkeitsmechanismus nach dem Vorbild der gesetzlichen Rentenversicherung vor. Damit würden die begrenzten Mittel in der bAV im Sinne eines Generationenausgleichs gerechter verteilt werden, argumentieren sie.

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