Mathematiker fordern So gelingt gerechterer Inflationsausgleich in der bAV
Verteilung der Mittel im Tarifvertrag festschreiben
Damit dies für Arbeitgeber finanzierbar bleibt, haben die Mathematiker einen weiteren Vorschlag parat. „Denkbar wäre die Ergänzung der gesetzlichen Anpassungsverpflichtung um eine Option für den Arbeitgeber zur Begrenzung der Anpassungshöhe, etwa durch die Einführung einer Anpassungsbemessungsgrenze für laufende Renten“, schreibt Oecking. Renten würden dann nur noch bis zu einem bestimmten Betrag, zum Beispiel 1/6 der monatlichen Bezugsgröße nach dem IV. Sozialgesetzbuch, an den VPI angepasst. Die Anpassung für darüberhinausgehende Rententeile hingegen würde deutlich reduziert werden können.
Im Gegenzug müssten sich die Arbeitgeber nach dem IVS-Modell verpflichten, die dadurch eingesparten Mittel zur Finanzierung zusätzlicher bAV für die jüngere Generation einzusetzen. Die Verteilung der eingesparten Mittel könnte durch kollektivrechtliche Regelungen im Rahmen der Mitbestimmungspflicht durch eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag geschehen.


