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Für Fonds ab 2023 verpflichtend So ist der letzte Stand bei der Priips-Verordnung

Paar im Beratungsgespräch
Paar im Beratungsgespräch: Die Priips-Verordnung fordert einen einheitlichen Standard für Produktinformationen bei Finanzprodukten. | Foto: imago images / Panthermedia

In den Zeitplan um die europäische Priips-Verordnung ist jüngst wieder Bewegung gekommen. Fondsgesellschaften sollen jetzt bis zum 1. Januar 2023 Zeit erhalten, ihre Kundeninformationsblätter auf den Priips-Standard umzustellen. Das Europäische Parlament hat Ende November sogenannten Quick fixes zugestimmt, kleineren Anpassungen an der Priips-Verordnung und der Ogaw- (Ucits-)Richtlinie.

Priips steht für „Packaged Retail Investment und Insurance-based Products“. Seit 2018 müssen Anbieter von verpackten Anlageprodukten, auch solchen im Versicherungsmantel, ein standardisiertes Informationsblatt erstellen. Dieses soll Kunden die wichtigsten Angaben übersichtlich auf maximal drei DIN-A4-Seiten präsentieren.

Priips-KID statt wAI

Das Informationsblatt (Key Information Document, kurz KID) ist für kapitalbildende Versicherungen und Derivate bereits vorgeschrieben. Allein für Investmentfonds, die sich an Privat- und semiprofessionelle Anleger richten, gibt es eine Ausnahme. Denn hier existierten zu Priips-Start 2018 bereits verbindliche Vorgaben für Kundenformationsblätter, die sogenannten „wesentlichen Anlegerinformationen“ (wAI).

Die Übergangsfrist für Fonds sollte zunächst bis zum 1. Januar 2021 gelten und wurde dann bis zum 1. Juli 2022 ausgedehnt. Jetzt wurde der Start ein weiteres Mal verlegt, auf den 1. Januar 2023. Die Übergangsfrist für den bisherigen Standard, die wAI, wurde entsprechend bis Ende 2022 verlängert.

Um die Priips-Regeln für Fonds hat es in der Vergangenheit immer wieder Diskussionen gegeben. So hatte der deutsche Fondsverband BVI stellvertretend für die Fondsbranche mehrfach gefordert, den Häusern genügend Zeit für die Umsetzung zu geben.

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Zeit für Priips-Umsetzung gefordert

Zunächst fehlten außerdem die Detailregeln, die überhaupt erst bestimmen, wie Fonds nun genau die Priips-KIDs zu gestalten hätten. Diese sogenannten RTS (Regulatory Technical Standards) kamen erst vor wenigen Monaten, im September 2021 heraus. EU-Rat und Parlament müssen ihnen noch zustimmen. Parallel muss die Kommission außerdem das neue Priips-Startdatum für Publikumsfonds in den RTS ändern.

Das mahnte jüngst auch der europäische Fondsverband Efama an: Es sei dringend nötig, das neue Startdatum überall anzupassen und die Vorgaben vor Jahresende im EU-Amtsblatt zu veröffentlichen. Nur dann hätten die Fondshäusern genügend Zeit, die neuen Regeln bis zum 1. Januar 2023 umzusetzen.

Beim deutschen Fondsverband zeigt man sich angesichts der Priips-Verschiebung jedoch erleichtert: „Wir begrüßen, dass die von uns geforderte weitere Verlängerung der Ausnahme für Publikumsfonds zur Erstellung des Priips-KIDs bis Ende 2022 jetzt beschlossen ist“, sagte ein Sprecher gegenüber unserem Portal. Fondsgesellschaften hätten jetzt „ausreichend Zeit, um die neuen Vorgaben sorgfältig umzusetzen“. Auch freue man sich, dass für einen nahtlosen Übergang zwischen wAI und Priips-KIDs gesorgt sei, ohne dass es Überlappungen gebe.

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