Hannah Ritzmann
30.12.2022

Bafög, Studienkredit oder Stipendium? So kannst du dein Studium finanzieren

Studentin mit Geldscheinen
Studentin mit Geldscheinen: Wir erläutern dir drei Möglichkeiten, mit denen du dein Studium finanzieren kannst.
© Fotomontage, Jessica Hunold, Canva

Inflation und Energiekrise machen auch Studierenden das Leben schwer. Eine Untersuchung des Statistischen Bundesamts zeigt: Mehr als jeder dritte Student in Deutschland war im vergangenen Jahr armutsgefährdet – kein sonderlich erbaulicher Gedanke, um eine akademische Laufbahn einzuschlagen. Damit du diese finanziellen Sorgen nicht haben musst, haben wir dir ein Überblick mit drei Möglichkeiten zur Studienfinanzierung zusammengestellt. Dabei zeigen wir dir: Wie es geht, ob du Anspruch darauf hast und was du bedenken solltest.

1. Bafög

Was ist Bafög?

Das Berufsausbildungsförderungsgesetz (Bafög) ist eine finanzielle Unterstützung für Studenten und Schüler. Wie viel Geld du erhältst, ist von deiner finanziellen Situation abhängig. Der aktuelle Höchstsatz für Studierende liegt bei 934 Euro im Monat. Der Vorteil gegenüber einem herkömmlichen Studienkredit: Die Hälfte des monatlichen Betrags bekommst du sozusagen geschenkt – der Rest ist ein zinsloses Darlehen. Außerdem ist die Rückzahlung auf 10.010 Euro gedeckelt, sprich, selbst wenn du einen Bachelor- und Masterabschluss anstrebst, musst du nicht mehr als diesen Betrag zurückzahlen und das auch erst fünf Jahre nach deinem Abschluss.

 

Wer hat Anspruch auf Bafög?

Ob du Anspruch auf Bafög hast, hängt von unterschiedlichen Kriterien ab. Zunächst musst du an einer Universität oder Fachhochschule studieren, damit du Studenten-Bafög beziehen kannst. Zudem spielen deine Lebenssituation, deine Einkünfte, dein Vermögen sowie das Einkommen deiner Eltern eine Rolle.

Unterschieden wird dabei auch in elternunabhängiges und normales Bafög. Beim elternunabhängigen Bafög spielt das Gehalt deiner Eltern keine Rolle – womit es dir auch keinen Strich durch die Rechnung machen kann. >> Hier kannst du prüfen, ob du möglicherweise Anspruch auf elternunabhängiges Bafög hast

Gut zu wissen: Erst kürzlich wurden die Freibeträge vom Elterneinkommen, der Bafög-Empfänger erhöht, um 20,75 Prozent. Wodurch mehr Menschen von der Förderung profitieren können. Vereinfacht dargestellt: Bei Einzelkindern – mit verheirateten Eltern – gab es bisher bis zu einem Verdienst von 2.000 Euro Monats-Netto den Bafög-Höchstsatz, künftig gilt das bis zu einem Einkommen von 2.415 Euro Monats-Netto.

Der Freibetrag auf das eigene Einkommen ist zudem gestiegen – und zwar so, dass die zum Oktober 2022 greifende höhere Verdienstgrenze für Minijobs von 520 Euro pro Monat noch anrechnungsfrei bleibt.

Auch die Altersgrenze für Empfänger wurde angehoben: auf 45 Jahre

Um zu prüfen, ob du Anspruch auf Bafög hast, gibt es unterschiedliche Rechner wie beispielsweise hier und hier. Falls du dir unsicher bist, ob du Anspruch hast oder nicht, kann es sich lohnen – trotz des Papierkrams – auf gut Glück einen Eintrag einzureichen.

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Wie und wo beantrage ich Bafög?

Bafög-Leistungen müssen schriftlich beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden. Der Antrag kann mit dem Formblatt per Post oder elektronisch gestellt und übermittelt werden. Adressen und Formblätter findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Forschung und Bildung (BMBF)

 

Das solltest du bedenken …

Auch wenn du nur die Hälfte deines Bafög-Betrags zurückzahlen musst, häufen sich dennoch Schulden an, die du tilgen musst. Die Rückzahlung erfolgt, wie bereits erwähnt, nach einer fünfjährigen Schonfrist. Diese beginnt mit dem Ende der Förderungshöchstdauer, die der Regelstudienzeit entspricht. Hast du dein Studium beispielsweise im Sommersemester 2022 innerhalb der vorgegebenen Zeit von sechs Semestern abgeschlossen, beginnt die Bafög-Rückzahlung im Sommer 2027. Beendest du das Studium erst ein Jahr später, trat die Förderungshöchstdauer trotzdem im Sommersemester 2027 ein.

Bafög-Empfänger haben 20 Jahre Zeit, um das Darlehen zurückzuzahlen. Die monatliche Rate für die Darlehensrückzahlung beträgt 130 Euro (Stand Oktober 2022). Die Rate wird im Dreimonatsrhythmus fällig. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, die Schulden ganz oder teilweise vorzeitig zu tilgen. In diesem Fall erhältst du bei der Bafög-Rückzahlung einen Erlass auf den ausstehenden Betrag. Für die Höhe jeder Darlehens­summe ist ­genau fest­gelegt, wie viel Prozent an Nach­lass dem Rück­zahler gewährt werden. >> Hier findest du heraus, welchen Nachlass du erhalten kannst

Aber Vorsicht: Der Nachlass bezieht sich auf die tatsächliche Darlehensrestschuld und nicht auf die 10.010 Euro, auf die die Bafög-Rückzahlung gedeckelt ist.

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