Neue Beratungs-Norm So können Berater die Din-Norm 77223 anwenden
Danach wird die „Zweckbezogene finanzielle Risikobereitschaft“ mithilfe der genannten Wertentwicklungsmatrix erfasst. Ein Beispiel für Zweckbezogenheit wäre der ganz konkrete Wunsch nach einer Summe an Kapital für das Studium der Tochter in 6 Jahren. Bei der Wertentwicklungsmatrix handelt es sich um ein mathematisches Verfahren, das dem Anleger die historischen Wertentwicklungen von Musterportfolios zeigt, die aus Indizes verschiedener Anlageklassen (Geldmarkt, Anleihen, Immobilien, Aktien) zusammengesetzt sind und die fünf verschiedene Risikoklassen abbilden. Für seine gewünschte Anlagedauer und den vorgesehenen Anlagebetrag werden ihm Szenarien dieser Risikoklassen dargestellt. Die Wertentwicklungsmatrix liefert ihm jeweils ein nach Risikoklassen gestaffeltes bestes Ergebnis, einen Mittelwert (Median) und ein schlechtestes Ergebnis der geplanten Anlage. Der Anleger entscheidet im Anschluss, welche Risikoklasse er für seine geplante oder zur Überprüfung anstehende konkrete Anlage nutzen möchte.
Mit der „Risikoklassifizierung des Vermögens“ wird die Risikostruktur des vorhandenen Gesamtvermögens ermittelt. Die aktuelle Vermögenssituation wird hierzu detailliert und systematisiert unter Berücksichtigung klar festgelegter Bedingungen erfasst. Besonderes Augenmerk legt die Norm auf eine inhaltliche Definition von Risikoklassen. Diese sind weder in der EU noch in Deutschland einheitlich geregelt. Für einige Anlageklassen wie Immobilien gibt es bislang keine allgemein gültigen Risikoeinstufungen. Hier hat die Norm Festlegungen getroffen.
Der Blick des Anlegers
Die generelle sowie die zweckbezogene Risikobereitschaft als auch die Risikoklassifizierung des Vermögens werden quantifiziert auf einer Skala von eins bis fünf wiedergegeben. Bei einem Abgleich der Risikobereitschaft mit der Risikostruktur des Vermögens fallen Abweichungen sofort ins Auge, was zu weiteren inhaltlichen Überprüfungen der Anlagestruktur oder einzelner Teile davon führen sollte. Dem Anleger wird eine ungleich größere Transparenz im Vergleich zur Vergangenheitsbetrachtung vermittelt. Auf dieser Grundlage kann erst die Basis geschaffen werden für eine anschließende Festlegung der Risikoklasse möglicher Neuanlagen oder von Bestandsanlagen im Rahmen einer geplanten Umstrukturierung des vorhandenen Vermögens.
Die Sichtweise der Berater
Für Berater gilt die allgemein anerkannte Haftungsreduzierung bei Anwendung von Din-Normen. Zugleich nutzt er die Leitplanken eines vorgegebenen Prozesses für seine Tagesarbeit. Generell greift die Norm nicht in den Beratungsprozess ein. Sie endet mit ihren Analyseergebnissen vor dem eigentlichen Beratungsbeginn. Der anschließenden Beratung des Anlegers wird ein belastbares Fundament gegossen.
Fazit
Für die Gesamtbetrachtung eines Kunden oder einer Kundin ist die Anwendung der Norm zur Risikoprofilierung eine wesentliche Voraussetzung. Sie ist darüber hinaus eng verzahnt mit den Ergebnissen der Analyse-Norm 77230 für Privathaushalte. Die darin enthaltene, aber auch als separates Tool einsetzbare Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen, die nach EU-Verordnung ab dem 2. August zwingend vorgeschrieben ist, wird somit der letzte Teil einer umfassenden Erhebung von Anlegerinformationen als Vorbereitung auf die Auswahl eines geeigneten Anlageproduktes sein.
Dieses „ESG-Modul“ liegt der Öffentlichkeit aktuell als Entwurf zur Begutachtung und Stellungnahme bis Anfang Juli vor.
Über den Autor:
Unternehmensberater Hans Peter Wolter ist Mitglied der Obmannschaft Din-Ausschuss „Finanzdienstleistungen für den Privathaushalt“ und Beirat in der Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV).
