Altersvorsorge, Immobilien, Grundbesitz So kommen Privathaushalte an staatliche Förderung
Riester-Rente
Die allgemein bekannte Riester-Rente ist eine Form der privaten, zusätzlichen Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird. Sie kann von allen Pflichtmitgliedern der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung und jenen der Alterssicherung der Landwirte in Anspruch genommen werden. Auch Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten gehören zu den förderfähigen Personen. Bei Ehepaaren genügt es, wenn ein Partner die Voraussetzungen erfüllt. Dann ist der andere mittelbar förderberechtigt, wenn er oder sie einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließt und auf diesen mindestens 60 Euro im Jahr einzahlt.
Gefördert werden nur zertifizierte Finanzprodukte. Dazu zählen etwa Banksparpläne, Rentenversicherungen, Fondssparpläne und die Wohn-Riester-/Eigenheimrente. Für wen die Riester-Förderung besonders lohnenswert ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Allgemein kann man aber sagen, dass Familien mit Kindern und Arbeitnehmer mit eher geringem Einkommen zu den größeren Profiteuren zählen.
Bauförderung zur Erhaltung der eigenen Immobilie
In Rheinland-Pfalz profitieren Sie in Form eines zinsgünstigen Darlehens oder eines Zuschusses, wenn Sie privat Ihre Wohnung sanieren oder modernisieren wollen und Ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Sie erhalten die Förderung für diverse bauliche Maßnahmen, Erweiterungsanbauten und Instandsetzungsarbeiten. Sie bekommen die Förderung als Darlehen ausbezahlt, welches in der Regel im Nachrang abgesichert wird. Die Höhe des Darlehens beträgt für einen Vier-Personen-Haushalt maximal 60.000 Euro. Bei jedem weiteren Haushaltsmitglied steigt der Betrag um 5.000 Euro.
Das Darlehen können Sie auf Antrag mit einer Landesbürgschaft in Höhe von 80 Prozent für den Förderzeitraum absichern. Als Haushalt mit geringem Einkommen können Sie versuchen, zusätzlich einen Tilgungszuschuss zu erhalten. Dessen Höhe variiert zwischen 5 und 15 Prozent des Darlehens. Den Antrag stellen Sie vor Beginn des Bauvorhabens über die örtlich zuständige Stadt- beziehungsweise Kreisverwaltung an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Derartige Förderungen sind Ländersache, was bedeutet, dass jedes Bundesland eigene Angebote hat.
Kapitalanleger und Investoren
Wenn Sie Wohnraum schaffen oder fremdvermietete Wohnungen modernisieren wollen, können Sie möglicherweise von einem Darlehen oder einem Tilgungszuschuss profitieren.
In und um Darmstadt werden beispielsweise Neubauten zur dauerhaften Fremdvermietung an Haushalte mit mittleren Einkommen vom Land Hessen mittels Baudarlehen gefördert. Zusätzlich zur Bauförderung gibt es Zuschüsse für rollstuhlgerechtes Bauen, Passivhäuser, Gemeinschaftsräume und Aufzüge. Ein Finanzierungszuschuss in Höhe von bis zu 30 Prozent des bewilligten Förderdarlehens ist ebenfalls möglich. Der Antrag läuft über die zuständige Wohnungsbauförderstelle beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen. Diese leitet ihn an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) weiter.
Maßnahmen zur Einsparung von Energie, für barrierefreies Wohnen, Instandsetzung und mehr im sozialen Wohnungsbau fördert auch das Land Rheinland-Pfalz. Die Höhe des Darlehens beträgt maximal 110.000 Euro je Wohnung. Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000 Euro je Wohnung. Für das Darlehen können Sie eine Landesbürgschaft in Höhe von 80 Prozent beantragen. Zusätzlich wird Ihnen ein Tilgungszuschuss von bis zu 25 Prozent des Darlehens gewährt. Hier ist wieder die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zuständig.
